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Hochzeit wegen Corona abgesagt – Braut bleibt auf Stornokosten sitzen

Sind Corona-Beschränkungen ein Grund, eine Hochzeitsfeier abzusagen?

Sind Corona-Beschränkungen ein Grund, eine Hochzeitsfeier abzusagen?

Es hatte ihr schönster Tag im Leben werden sollen; für die Braut aber endete das Ganze in einem finanziellen Ärgernis. Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet, hatte die Hochzeit im September 2020 mit 100 Gästen stattfinden sollen. Ein Raum war gemietet, doch dann kam die Corona-Pandemie – und mit ihr die Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

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Feste waren nach der zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen nur mit höchstens 50 Gästen möglich. Außerdem waren strenge Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Unter den Bedingungen wollte die Braut aber nicht feiern, sagte ab – und kündigte den Mietvertrag für das Lokal.

Hälftige Teilung der Kosten

Der Gaststättenbetreiber verklagte die Braut; er forderte die Hälfte der vereinbarten Miete. Der Fall ging vor Gericht – und der zuständige Amtsrichter entschied zugunsten des Lokalinhabers. Die Braut hätte den Raum für den vereinbarten Zweck nutzen können; außerdem würden die Belastungen der Pandemie beide Parteien gleichsam treffen: Den Vermieter durch eine große Zahl an ausgefallenen Veranstaltungen, die Braut mit Einschränkungen bei der Gästezahl ihrer Hochzeitsfeier.

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Eine hälftige Teilung der Kosten wurde für angemessen erachtet.

RND/ha

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