Strafmaß für Epstein-Vertraute

Staatsanwaltschaft fordert 30 Jahre Haft für Ghislaine Maxwell

Die US-Staatsanwaltschaft fordert für die Britin Ghislaine Maxwell mindestens 30 Jahre Haft wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch minderjähriger Mädchen.

Die US-Staatsanwaltschaft fordert für die Britin Ghislaine Maxwell mindestens 30 Jahre Haft wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch minderjähriger Mädchen.

Die US-Staatsanwaltschaft fordert für die Britin Ghislaine Maxwell mindestens 30 Jahre Haft wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch minderjähriger Mädchen. Die Anklage erklärte am Mittwoch schriftlich, es seien auch bis zu 55 Jahre Gefängnis möglich. Sie unterbreitete ihre Empfehlung dem Richter, der am Dienstag vor einem Bundesgericht in Manhattan den Vorsitz bei der Urteilsverkündung führen wird.

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Die 60 Jahre alte Maxwell wurde im Dezember wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch schuldig gesprochen. Sie hatte dem US-Finanzier Jeffrey Epstein junge Mädchen zugeführt, die er sexuell missbrauchte. Die Vorwürfe gegen Maxwell beziehen sich auf den Zeitraum von 1994 bis 2004. Ihre Anwälte forderten maximal fünf Jahre Haft und führten an, ihre Mandantin dürfe nicht für die Verbrechen ihres Ex-Partners verantwortlich gemacht werden. Epstein nahm sich 2019 im Gefängnis das Leben.

Die Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, Maxwell habe zwischen 1994 und 2004 eine entscheidende Rolle bei den Missbrauchstaten gespielt. Ihre Verbrechen seien ungeheuerlich. Sie habe bei ihren Opfern dauerhafte emotionale und psychologische Narben hinterlassen, schrieb die Anklage. Sie zeige keine Reue und schiebe die Schuld auf andere.

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Die Staatsanwälte forderten das Gericht auf, Maxwells Bitte um Milde abzulehnen, die sich auf mutmaßlich erlittenes Leid während der Untersuchungshaft stützt. Die Anwälte der Verteidigung sagten, ihre Mandantin habe in Haft Todesdrohungen erhalten und sei harten Bedingungen ausgesetzt gewesen, die dazu geführt hätten, dass sie stark abgenommen und ihre Haare verloren habe. Maxwells Auftreten vor Gericht beweise, dass diese Behauptungen falsch seien, sagte der Staatsanwalt und fügte hinzu: „Die Angeklagte ist vollkommen gesund und hat volles Haar.“ Sie habe auch in der Haft Privilegien genossen.

RND/AP

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