Gestohlene Lennon-Tagebücher: Anklage gegen 59-Jährigen erhoben

Tagebücher aus dem Besitz des Beatles-Musikers John Lennon. Sie wurden im vergangenen November bei einer Pressekonferenz der Berliner Polizei gezeigt.

Tagebücher aus dem Besitz des Beatles-Musikers John Lennon. Sie wurden im vergangenen November bei einer Pressekonferenz der Berliner Polizei gezeigt.

Berlin. Mehr als zwölf Jahre nach dem Diebstahl von Tagebüchern des Beatles-Gitarristen John Lennon ist in Berlin ein 59-Jähriger wegen Hehlerei angeklagt worden. Ihm wird zudem gemeinschaftlicher Betrug vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Montag per Twitter mitteilte.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, Inc., der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Der Mann soll demnach im Oktober 2014 Tagebücher und weitere persönliche Gegenstände aus dem Nachlass Lennons einem Berliner Auktionshaus gegen eine Vorschusszahlung in Höhe von 785 150 Euro zur Versteigerung übergeben haben.

Das Diebesgut war im Sommer 2006 aus der Wohnung von Lennons Witwe Yoko Ono in New York gestohlen worden. Im September dieses Jahres wurden die sichergestellten Tagebücher, Briefe, Postkarten, ein Schulheft, Zeichnungen, eine Illustration, ein Tonband mit Mitschnitten eines Konzerts der Beatles sowie zwei Brillen des Stars (1940-1980) an einen Anwalt der Witwe zurückgegeben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Gegenstände waren laut Polizei mutmaßlich vom ehemaligen Chauffeur Yoko Onos aus ihrer Wohnung in New York gestohlen worden. Im Sommer 2017 wurden sie beim Insolvenzverwalter des Auktionshauses sichergestellt.

Von RND/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken