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Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

Gericht untersagt deutschsprachiges Programm des russischen Staatsmediums RT

In einem Eilverfahren wurde das deutschsprachige Programm des russischen Staatsmediums RT untersagt.

In einem Eilverfahren wurde das deutschsprachige Programm des russischen Staatsmediums RT untersagt.

Berlin. Deutsche Richter haben in einem Eilverfahren vorläufig die Verbreitung des deutschsprachigen Programms des russischen Staatsmediums RT untersagt. „Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf das Programm „RT DE“ vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden“, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Richter wiesen einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH zurück, zur eigentlichen Klage ist noch nicht entschieden worden.

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Anfang Februar hatten deutsche Medienregulierer ein Sendeverbot für das seit Mitte Dezember ausgestrahlte deutschsprachige Live-TV-Programm des Staatsmediums wegen einer fehlenden Rundfunklizenz erteilt. Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten. RT DE reichte gegen das Sendeverbot Klage bei Gericht ein und später auch einen Eilantrag, zu dem nun entschieden wurde. Gegen den Beschluss kann laut Gericht Beschwerde eingelegt werden.

RND/dpa

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