Geschehen sei „schlicht nicht mehr aufklärbar“

Freispruch für Polizistenmörder von Kusel in Wilderei- und Körperverletzungs-Prozess

Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern: Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern (Archivbild).

Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern: Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern (Archivbild).

Neunkirchen. Der verurteilte Polizistenmörder von Kusel ist in einem weiteren Prozess wegen Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden. Das Geschehen vor fünfeinhalb Jahren sei „schlicht nicht mehr aufklärbar“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag am Amtsgericht Neunkirchen. „Hier sind zu viele Unsicherheiten vorhanden, die es nicht ermöglichen, eine Verurteilung auszusprechen.“

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In dem Prozess ging es um einen Vorfall von September 2017 bei Spiesen-Elversberg im Saarland. Dort soll der 39-Jährige damals laut Anklage ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben. Dies soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe. Statt anzuhalten, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Dieser habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Der Anklagevertreter legte direkt nach dem Urteil Berufung ein.

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Lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes

Der 39-Jährige war vor gut drei Monaten vor dem Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel in Rheinland-Pfalz die Beamten bei einer Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RND/dpa

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