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Richter spricht von „System der Tyrannei“

Fast acht Jahre Haft für schweren Missbrauch der Stieftöchter

Ein Berufskraftfahrer hat am Landgericht Schwerin gestanden, aus Wut und Eifersucht einen seiner besten Freunde angegriffen und schwer verletzt zu haben. (Symbolfoto)

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stieftöchter hat das Landgericht Schwerin einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zu sieben Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt (Symbolbild).

Schwerin. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stieftöchter hat das Landgericht Schwerin einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zu sieben Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte sich zwischen 2013 und 2020 in mindestens 13 Fällen an den Töchtern seiner Lebensgefährtin vergangen hat. Die Mädchen waren zu Beginn der Taten jeweils zwölf Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine um fünf Monate geringere Strafe gefordert, die Verteidigung hielt knapp fünf Jahre Haft für angemessen.

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Verteidigung will mögliche Revision prüfen

Das ältere Mädchen hatte seinen Stiefvater bereits zweimal angezeigt. Es zog die Anzeigen allerdings wieder zurück. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem „System der Tyrannei“, das der Angeklagte in der Familie aufgebaut habe, um die Kinder und deren Mutter unter Druck zu setzen. Außerdem nannte er den Angeklagten außerordentlich kaltschnäuzig, denn er habe die Übergriffe auch dann fortgesetzt, als die Strafverfahren, von denen er wusste, noch nicht wieder eingestellt waren. Erst eine weitere Anzeige des jüngeren Mädchens brachte das Verfahren 2020 endgültig in Gang.

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Der Angeklagte, der längere Zeit als Bauarbeiter und Fernfahrer tätig war, hatte die Taten während des im August vergangenen Jahres begonnenen Prozesses nach und nach gestanden. Deshalb mussten beide Opfer vor Gericht aussagen. Besonders für die Ältere seien diese Vernehmungen schwer zu ertragen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Die junge Frau befindet sich seit Längerem in psychotherapeutischer Behandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will prüfen, ob sie Revision einlegt.

RND/dpa

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