Fall Maddie: Das sind die Vorstrafen des Christian B.

Kate und Gerry McCann, Eltern der vor 13 Jahren verschwundenen Britin Madeleine McCann, halten bei einem Suchaufruf das Foto ihrer Tochter im Jahr 2012. (Archiv)

Kate und Gerry McCann, Eltern der vor 13 Jahren verschwundenen Britin Madeleine McCann, halten bei einem Suchaufruf das Foto ihrer Tochter im Jahr 2012. (Archiv)

Kiel. Der mutmaßliche Mörder der seit 2007 verschwundenen Madeleine McCann hat ein langes Vorstrafenregister. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Nach Recherchen von “Spiegel” und “Bild” ist Christian B. mitunter ein vielfach vorbestrafter Sexualstraftäter.

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Schon als Jugendlicher sei der heute 43-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt worden, heißt es in den Berichten. Insgesamt enthalte seine Strafakte 17 Einträge. Ermittelt wurde gegen ihn aber auch auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, schweren Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Aktuell verbüßt der 43-jährige eine Haftstrafe in der JVA Kiel.

Deutscher Sexualstraftäter unter Mordverdacht

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Mehrfach an Kindern vergriffen

Laut “Bild” habe B. seinen ersten Einbruch 1992 begangen, anschließend folgten mehrere Diebstähle. Wegen “Missbrauchs eines Kindes” sowie “Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind” stand B. erstmals im Jahr 1994 in Bayern vor Gericht, zitiert der “Spiegel” aus dem Bundeszentralregister. Der damals 17-Jährige sei zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, von der er aber nur einen Teil verbüßte.

Später zog B. laut den Akten nach Schleswig-Holstein, dort soll er mit Drogen gehandelt und mehrere Diebstähle begangen haben. Das Gericht in Niebüll verurteilte B. im Jahr 2011 wegen “Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge” zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Diese wurde später widerrufen und B. landete im Gefängnis.

2013 soll sich B. dann erneut an einem Kind vergriffen haben. Wegen “sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Sichverschaffen und Besitz kinderpornografischer Schriften” verurteilte ihn das Amtsgericht Braunschweig 2016 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Ein Jahr später folgte eine Verurteilung wegen Körperverletzung.

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Verurteilt wegen Vergewaltigung

Vergangenen Dezember wurde B. schließlich in Braunschweig verurteilt – Grund war eine brutale Vergewaltigung im Jahr 2005. Die Tat habe er in Portugal an der Algarve begangen. B. hatte eine 72-Jährige überfallen, gefesselt, geschlagen und vergewaltigt und ihr anschließend Geld gestohlen.

Die Ermittler kamen B. schließlich durch einen DNA-Abgleich auf die Spur: Ein Körperhaar wurde laut der “Braunschweiger Zeitung” auf dem Bettlaken des damaligen Opfers gefunden. Es stammte zweifelsfrei von dem heute 43-Jährigen.

RND/msc

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