Fall Leonie: Mutter zu zweijähriger Freiheitsstrafe verurteilt
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Das Amtsgericht Neubrandenburg hat die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
© Quelle: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/
Neubrandenburg. Die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern) ist am Amtsgericht Neubrandenburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. „Sie haben sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht“, sagte Richterin Tanja Krüske am Dienstag in der Urteilsbegründung. Die 27-Jährige hätte die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für das Kind zu holen, dies aber nicht getan. Eine Aussetzung zur Bewährung sei in diesem Fall nicht mehr möglich.
„Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit“, sagte die Richterin, der beinahe die Stimme versagte. Bei der Verurteilten war keine Regung erkennbar, der leibliche Vater von Leonie, der das Kind misshandelt hatte, ließ den Kopf auf den Schreibtisch sinken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dem Urteil ging Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen misshandelt und dann verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Er wurde wegen Mordes bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Angeklagte war während der Misshandlung des Kindes damals einkaufen. Nach ihrer Rückkehr hatte sie die Verletzungen der Sechsjährigen zwar erkannt, aber nicht rechtzeitig für Hilfe gesorgt.
RND/dpa