Eltern wenden sich an UN-Ausschuss

Archie lebt vorerst weiter: Schicksal von unheilbar krankem Jungen in England erneut vor Gericht

Paul Battersbee und Hollie Dance, die Eltern von Archie Battersbee. Der zwölfjährige Junge liegt wegen eines schweren Hirnschadens seit drei Monaten im Koma (Archivbild).

Paul Battersbee und Hollie Dance, die Eltern von Archie Battersbee. Der zwölfjährige Junge liegt wegen eines schweren Hirnschadens seit drei Monaten im Koma (Archivbild).

London. Wenige Stunden vor dem geplanten Ende lebenserhaltender Maßnahmen für einen unheilbar kranken Jungen in England kommt der Fall erneut vor Gericht. Am späten Montagvormittag sollte ein Berufungsgericht in London auf Bitten der britischen Regierung erneut über das Schicksal des Zwölfjährigen beraten, wie die BBC berichtete. Zuvor hatten sich Archies Eltern an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt – dieser forderte daraufhin, die Maßnahmen fortzusetzen bis der Antrag geprüft ist.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Archie hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen – womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma. Ein Berufungsgericht hatte vor einer Woche den Antrag der Eltern abgelehnt, die lebenserhaltenden Maßnahmen fortzusetzen. Das sei im besten Interesse von Archie.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken