Gericht hat entschieden

Lehrerin ignoriert Corona-Maßnahmen: zu Recht suspendiert

Ohne Maske in den Unterricht? Das geht nur mit begründetem Attest.

Eine Maske liegt in einem Klassenzimmer auf einem Tisch. (Archivfoto)

Düsseldorf. Da eine Grundschullehrerin die behördlich angeordneten Corona-Schutzmaßnamen ignoriert hat, wurde sie suspendiert – und zwar zu Recht. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch in einem Eilbeschluss entschieden.

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Laut Schulbehörde hatte die 33-jährige Pädagogin im vergangenen Dezember wiederholt die zwei Mal wöchentlich vorgeschriebenen Pooltests in ihrer Klasse vorsätzlich nicht korrekt ausgeführt. Zudem soll sie die Maskenpflicht im Schulgebäude missachtet und die Einhaltung der Maskenpflicht durch ihre Schüler nicht konsequent überwacht haben.

Ob die Lehrerin ihren Job verliert, ist noch nicht klar

Die 33-Jährige habe trotz mehrfacher Ermahnungen ihr Verhalten nicht geändert, hieß es vom Gericht. Daraufhin war sie am 26. Januar suspendiert worden. Ob sie ihren Job endgültig verliert, wird in einem Disziplinarverfahren entschieden. Die Entscheidung kann die Lehrerin beim Oberverwaltungsgericht in Münster anfechten.

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RND/dpa/ap

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