Die Justiz im Stau: Viel Arbeit für Gerichte, weniger für Anwälte

Schutz vor Ansteckung im Gerichtssaal: Mikrofone sind zu Beginn eines Prozesses mit Plastiktüten überzogen.

Schutz vor Ansteckung im Gerichtssaal: Mikrofone sind zu Beginn eines Prozesses mit Plastiktüten überzogen.

Verfahren, die sich wie Kaugummi hinziehen oder Termine, die in ferner Zukunft liegen – die deutsche Justiz ist zwar für ihre Gewissenhaftigkeit, aber nicht unbedingt für ihre Schnelligkeit bekannt. Und nun hat die Corona-Pandemie das Rechtssystem obendrein scharf ausgebremst. Mancherorts wurde kurzer Prozess gemacht, in anderen Fällen kam es wegen kranker Zeugen, einem zu kleinen Gerichtssaal oder ganz einfach durch den Wegfall von mündlichen Verhandlungen zu Verzögerungen ohne Ende. Immerhin sorgen gesetzliche Regelungen dafür, dass Verhandlungen nicht gleich vollständig platzen oder gar verjähren.

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So hat der Bundestag bereits im März 2020 beschlossen, dass Gerichte Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und zehn Tage wegen der Corona-Pandemie unterbrechen können. Diese Regelung gilt bis zum 26. März 2022.

Es kommt Arbeit auf die Gerichte zu

Doch auch wenn mittlerweile die Justiz wieder verstärkt im Normalbetrieb läuft, haben die ohnehin überlasteten Gerichte durch die Pandemie mehr Arbeit als zuvor bekommen. Insbesondere Verfassungs- und Verwaltungsgerichte sind nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) stark gefordert. Demnach haben sie seit dem Frühjahr 2020 in mehr als 10.000 Verfahren die staatlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes kontrolliert. Bundesweit erreichten die Staatsanwaltschaften seit dem Ausbruch der Pandemie Zehntausende Fälle wegen erschlichener Corona-Soforthilfen oder anderer Betrügereien mit Pandemiebezug.

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Bei vielen Zivilgerichten sind die Verfahrenszahlen ebenfalls wieder gestiegen, nachdem insbesondere im Frühjahr 2020 eine Verfahrensdelle zu verzeichnen war. So haben sich Tausende Fluggäste vor den Amtsgerichten gegen ihre Airlines gewehrt, die wochenlang Ticketpreise trotz coronabedingt ausgefallener Flüge nicht erstatteten.

Der Rechtsstaat habe sich in der Krise gut bewährt. „Im Umgang mit den Schutzmaßnahmen hat sich in den Gerichten eine professionelle Routine eingestellt. Zudem hat sich die Zahl der Richter, die in geeigneten Zivilverfahren auf Onlineverhandlungen zurückgreift, im Laufe des Jahres 2020 vervielfacht“, sagt DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Online wird noch wenig verhandelt

Doch nur wenige Verfahren – beispielsweise Scheidungen in gegenseitigem Einvernehmen – eignen sich dafür, sie online abzuhandeln. Zudem fehlt es oft an ausreichender Netzstruktur, IT-Ausstattung oder der elektronischen Gerichtsakte. „Ein gewisser Verfahrensrückstau ist nicht zu vermeiden“, gibt Rebehn zu. Und so werden in den nächsten Wochen und Monaten viele aufgeschobene Klagen bei den Gerichten nach und nach eintrudeln.

All das muss abgearbeitet werden. 220 Millionen Euro vom Bund, mindestens 2000 neue Stellen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften – das war der Deal zwischen Bund und Ländern, um den Personalmangel in den Griff zu bekommen. Nach DRB-Angaben zeichnet sich ab, dass es bis zum Jahresende 2021 sogar mehr als 2500 zusätzliche Stellen sein könnten. Doch vielen Juristen reicht das nicht. „Es braucht einen Bund-Länder-Pakt 2.0, der den begonnenen Personalaufbau bis 2025 verlängert und die Digitalisierung der Justiz massiv beschleunigt“, sagte auch Sven Rebehn und nennt unter anderem die anrollende Pensionierungswelle, die weitere Personallücken reißt.

Ganz anders sieht es auf der Gegenseite aus. Deutsche Anwälte beklagen einen Mandatsrückgänge in der Pandemie-Zeit. Nach drei in verschiedenen Zeiträumen gestarteten Umfragen der Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK) war rund die Hälfte aller Teilnehmer von der Krise betroffen. Nach der aktuellen Befragung, die am Mittwoch (23. Juni) vorgestellt und die von Ende Mai bis Anfang Juni über 500 Anwältinnen und Anwälten beantwortet wurden, hat sich die Lage zwar etwas verbessert. Sie sei aber keineswegs als „entspannt“ zu bezeichnehn, teilt die BRAK auf RND-Anfrage mit.

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Insbesondere kleinerer Kanzleien gehen davon aus, die Krise wirtschaftlich nicht zu überleben. Von einem Zehntel der Befragten im Herbst verringerte sich der Anteil der Betroffenen nur minimal auf 8,78 Prozent, so die BRAK.

Wer keinen Schaden hat, braucht keinen Anwalt

Auch wenn sie nicht pleite gehen, schätzen viele Kolleginnen und Kollegen, dass sie mindestens ein Jahr oder noch länger bräuchten, um ihre finanziellen Einbußen in den Griff zu bekommen. Hinzu kommt, dass sich viele Juristen über die schlechte Zahlungsmoral ihre Kunden beschweren, es gibt noch viele offene Rechungen zu begleichen. Während bei der Umfrage vom September 2020 noch ein Drittel der Anwaltschaft mehr Außenstände als vor der Pandemie zu beklagen hatte, sind dies im Juni immerhin noch knapp über 24 Prozent.

Insbesondere beim Strafrecht, Insolvenzrecht und Straßenverkehrsrecht ist juristischer Rat – besonders im Lockdown – weniger nachgefragt worden als vor der Pandemie. Warum? In der Corona-Zeit gab es beispielsweise weniger Straftaten, die Insolvenzantragspflicht wurde ausgesetzt, und die Bürger waren seltener im Straßenverkehr unterwegs. Wer keinen Schaden hat, braucht keinen Anwalt.

Verfahren dauern zu lange

Die Digitalisierung in der Justiz scheint derweil kleinere Fortschritte zu machen. Ein Großteil (74 Prozent) der befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gab an, auch in diesem Jahr noch an keiner digitalen Verhandlung teilgenommen zu haben. „Insbesondere im Hinblick auf den Pakt für den Rechtsstaat und die Forderungen der BRAK ist dies mehr als bedauerlich, hätte doch eine rasche Aufrüstung der Gerichte helfen können, Verfahrensverzögerungen und damit einen zumindest vorübergehenden Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden. Hier muss dringend nachgebessert werden!“, sagte dazu BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels am Mittwoch.

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Gerichtsverfahren werden häufig über Wochen oder gar Monate hinaus geschoben. 40 Prozent der Befragten geben derzeit an, dass es zu Verfahrensverzögerungen von durchschnittlich mehr als acht Wochen gekommen sei.

Das kommt auch bei Bürgerinnen und Bürgern nicht gut an. Nach dem im Februar vorgelegten „Rechtsreportes 2021“ der Roland-Rechtsschutzversicherung, bei dem jährlich die öffentliche Meinung zum deutschen Rechtssystem und zu aktuellen rechtspolitischen Schwerpunktthemen ermittelt werden, haben 83 Prozent der Teilnehmer den Eindruck, dass viele Verfahren zu lange dauern, 74 Prozent halten zudem die Gerichte für überlastet.

Über Lärm ärgern sich die Menschen am meisten

Doch es gibt mit Recht auch gute Seiten der Krise: Sowohl in den Anwaltskanzleien als auch in den Gerichten hat die Pandemie die Digitalisierung beschleunigt.

Und noch etwas: Die Deutschen scheinen etwas friedvoller geworden sein. Sie streiten sich nicht mehr so häufig mit den Nachbarn – und so landet auch nicht unbedingt jede Bagatelle gleich vor Gericht. Nach einer Umfrage der Gothaer-Versicherung gaben nur 32 Prozent der insgesamt rund 1000 Befragten an, sich schon einmal bei ihren Nachbarn über deren Verhalten beschwert zu haben. Bei der letzten Kurzstudie im Jahr 2017 bejahten das noch ganze 46 Prozent. Und darüber ärgern sich die Deutschen am meisten: Auf Platz eins liegt die Lärmbelästigung, gefolgt von dem Ärger über falsch geparkte Autos, Belästigung durch Rauch, störende Haustiere, nicht eingehaltene Nachbarschaftspflichten und Unfreundlichkeit. Danach folgen zugestellte Gemeinschaftsräume und störende Besucher.

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Übrigens sind es laut Umfrage nicht die Älteren, die gern meckern: 2017 und 2020 waren die 30- bis 44-Jährigen am beschwerdefreudigsten.

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