Corona-Soforthilfe-Betrug: Ermittler gehen Hunderten Fällen nach

Viele Betriebe und Unternehmen leiden finanziell in der Corona-Krise und benötigen Soforthilfe (Symbolbild).

Viele Betriebe und Unternehmen leiden finanziell in der Corona-Krise und benötigen Soforthilfe (Symbolbild).

Potsdam/Eberswalde. Die Hürden waren niedrig – jetzt muss nachgeprüft werden: Betrugsfälle mit Corona-Soforthilfen beschäftigen in Brandenburg weiterhin Justiz und Polizei. Beim Landeskriminalamt (LKA) wurden seit Mai vergangenen Jahres 177 Verfahren zum Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen geführt, wie die Behörde auf dpa-Anfrage mitteilte. Bislang stellten die Ermittler eine Gesamtschadenssumme von über 1,5 Millionen Euro fest. Die Corona-Pandemie habe die Subventionsbetrugsverfahren in Brandenburg in die Höhe getrieben, sagt Steffen Röder, Chef eines von vier Kommissariaten für Wirtschaftskriminalität in Eberswalde (Barnim).

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Ermittler haben „zusätzliche Arbeit“

„Wir hatten nach einem Hoch nach der Wende jahrelang einen Rückgang bei den Delikten des Subventionsbetruges“, so Röder. Er ermittelt seit rund 30 Jahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Im Vergleich zur Nachwendezeit, als Einzelne um Summen in Millionenhöhe betrogen hätten, gehe es bei den Soforthilfen um verhältnismäßig kleine Beträge. Soloselbstständige und Kleinunternehmer konnten bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 5000 beziehungsweise 9000 Euro Soforthilfe beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

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„Es ist eine zusätzliche Arbeit, die seit Mai auf uns zugekommen ist. Das müssen die rund 35 Kollegen neben ihren sonstigen Verfahren erledigen“, sagt Röder. Dennoch sei in Brandenburg der Betrug mit Corona-Soforthilfen noch „als gemäßigt zu bewerten“, so der Polizist.

Anders als beispielsweise in Berlin. Dort wurden im vergangenen Jahr 2200 Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe geführt. Der dortigen Investitionsbank wurde immer wieder vorgeworfen, Anträge nicht ausreichend geprüft und Hilfen zu schnell ausgezahlt zu haben.

Mehr als 20.000 Fälle mit Pandemiebezug

Der Deutsche Richterbund (DRB) sprach bundesweit von deutlich mehr als 20.000 Fällen mit Pandemiebezug. In München wurde kürzlich ein 31-Jähriger wegen Subventionsbetrugs zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann soll unberechtigt Corona-Soforthilfen in Millionenhöhe in mehreren Bundesländern beantragt haben – teils mit fremden Identitäten.

Polizist Röder führt die geringe Betrugszahl in Brandenburg auf eine gute Prüfung bei der ILB zurück. Von dort kommen die Verdachtsfälle unter anderem zum LKA. ILB-Sprecherin Ingrid Mattern sagt, die Bank habe sich dazu entschieden, trotz Pandemie das übliche Prozedere bei der Auszahlung von Fördergeldern weitestgehend einzuhalten. Jeden Fall hätten die Sachbearbeiter geprüft; liegt ein aktueller Gewerbeschein vor? Ist der Antrag richtig ausgefüllt? Hat das Unternehmen seinen Sitz tatsächlich in Brandenburg? „Zwei oder vier Sachbearbeiteraugen haben die Anträge geprüft. Da sind natürlich Ungereimtheiten aufgefallen“, so Mattern.

Während des Bearbeitungsverfahrens im vergangenen Jahr zählte die Bank 230 Verdachtsfälle, wovon sich nicht alle bestätigt hätten. Insgesamt gingen rund 76.000 Anträge auf Soforthilfe im Jahr 2020 bei der Bank ein, davon seien rund 61.000 bewilligt worden, wie Mattern sagte. Etwa 526 Millionen Euro wurden ausgezahlt.

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Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren Haft

Das LKA hat bis Ende März 109 der insgesamt 177 Verfahren an die Staatsanwaltschaften im Land abgegeben. An den restlichen Fällen arbeiten die Ermittler noch. Je nach Komplexität benötigen sie für die Prüfung rund drei bis acht Wochen. Für die Ermittlungen holen die Beamten Auskünfte vom jeweiligen Kreditinstitut und dem Gewerbeamt ein.

An den Staatsanwaltschaften Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus sind insgesamt mehr als 300 Verfahren angelaufen, einige wurden eingestellt, einige an Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer abgegeben und in diversen Fällen wurde Anklage erhoben oder es ist ein Strafbefehl ergangen, wie die Behörden mitteilten. Beim Subventionsbetrug drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Nach Angaben einer zuständigen Dezernentin der Staatsanwaltschaft Neuruppin seien etwa die Hälfte der Verfahren eingestellt und die andere Hälfte zur Anklage gebracht beziehungsweise Strafbefehl gestellt worden.

RND/dpa

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