Berühmter Mafiamörder: Die Freilassung des „Schweins“ wühlt Italien auf
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Giovanni Brusca bei seiner Festnahme 1996 auf Sizilien.
© Quelle: picture alliance / ROPI
Rom. Im sizilianischen Dialekt nannten sie ihn „u verru“, das Schwein. „Verdient“ hatte sich Giovanni Brusca seinen Spitznamen mit der extremen Brutalität und Rücksichtslosigkeit, mit welcher er sich bis Mitte der Neunzigerjahre zu einem gefürchteten sizilianischen Boss hochgemordet hatte. Die rechte Hand des einstigen Superpaten der Cosa Nostra, Toto Riina, hatte in seiner Mafiakarriere weit über 100 Menschen eigenhändig ermordet oder deren Liquidierung in Auftrag gegeben.
Wie viele Morde es genau waren, weiß er selber nicht, denn irgendwann hatte Brusca aufgehört, seine Opfer zu zählen. „Ich erinnere mich nicht mehr an alle, die ich umgebracht habe. Sicher waren es viel mehr als 100, aber bestimmt weniger als 200″, schrieb er in seiner Biografie „Ho ucciso Giovanni Falcone“ („Ich habe Giovanni Falcone getötet“, Mondadori-Verlag).
Der Richter und Mafiajäger Falcone war sein prominentestes Opfer gewesen: Brusca war es gewesen, der im Auftrag von Toto Riina am 23. Mai 1992 die ferngesteuerte Bombe auf der Autobahn nach Palermo gezündet hatte, die den Richter, seine Frau und drei Männer seiner Eskorte tötete.
Wenige Monate zuvor hatte Brusca zusammen mit seinem Bruder Enzo ein weiteres abscheuliches Verbrechen begangen: Die Brüder entführten den damals zwölfjährigen Giuseppe Di Matteo, hielten den Jungen zwei Jahre lang gefangen, um ihn danach zu erwürgen und seine Leiche in Salzsäure aufzulösen. Der kleine Giuseppe musste sterben, weil sein Vater, ebenfalls ein Mafioso, bei den Carabinieri „gesungen“ hatte. Der bestialische Mord hatte damals das ganze Land entsetzt. Bruscas Mordlust machte auch vor schwangeren Frauen nicht halt.
„Ein Affront für die Familien aller Opfer“
Das „Schwein“ hatte nach seiner Verhaftung im Jahr 1996 ebenfalls begonnen, auszupacken. Der Killer wurde zu einem wichtigen Kronzeugen späterer Mafiaprozesse; dank seiner Aussagen konnten zahllose ranghohe Mitglieder der Cosa Nostra hinter Schloss und Riegel gebracht werden. In seinen eigenen Prozessen wurde Brusca zu hundert Jahren Zuchthaus verurteilt.
Dank seiner Zusammenarbeit mit der Justiz wurde seine Strafe später auf 30 Jahre reduziert; außerdem kam er in den Genuss diverser Hafterleichterungen, wie es das Gesetz für die „pentiti“, die reuigen Mafiosi, vorsieht. Dank guter Führung erhielt der heute 64-jährige Brusca nun einen weiteren Strafrabatt von fünf Jahren – und konnte am Sonntagabend das Römer Rebibbia-Gefängnis als freier Mann verlassen.
Die Freilassung des Serienkillers, der für seine Taten nie aufrichtig Reue gezeigt und sich bei den Familien seiner Opfer auch nie entschuldigt hatte, löste am Dienstag in Italien heftige Reaktionen aus. „Dass ein Mörder wie Brusca nach nur 25 Jahren das Gefängnis verlassen kann, raubt mir den Atem: Das ist ein Affront für die Familien aller Opfer und Staatsdiener, die ihren Kampf gegen die organisierte Kriminalität mit dem Leben bezahlt haben“, erklärte die Chefin der postfaschistischen Fratelli d’Italia, Giorgia Meloni. Bruscas Freilassung sei „eine Niederlage für alle und eine Schande für Italien“. Lega-Chef Matteo Salvini erklärte, dass das Land keine solche Justiz verdiene.
Kronzeugengesetz macht Freilassung möglich
Auch viele Opferangehörige zeigten sich entsetzt. „Man sagt der Justiz ein paar Worte, und dann wird man freigelassen? Was ist das für ein Staat?“, fragte sich Rosaria Schifani, deren Mann Vito als Leibwächter von Falcone beim Bombenanschlag von 1992 das Leben verloren hatte. Mit der Freilassung von Brusca werde das unermessliche Leid der Angehörigen mit Füßen getreten.
Auch Maria Falcone, die Schwester des ermordeten Mafiajägers, sagte, dass ihr die Nachricht von der Freilassung Bruscas einen großen Schmerz bereite. Tapfer fügte sie aber hinzu, dass das Kronzeugengesetz dies nun einmal vorsehe – und ihr ermordeter Bruder Giovanni sei ein „überzeugter Befürworter“ dieses Gesetzes gewesen. Tatsächlich wären die großen Erfolge bei der Bekämpfung von Cosa Nostra, Camorra und Ndrangheta ohne das „Pentiti“-Gesetz nicht vorstellbar gewesen.