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Polizei Berlin fahndet

Bei Toilettengang geflohen: Weiter keine Spur von gefährlichem Straftäter

Ein hoher Zaun mit Stacheldraht der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg an der Havel. (Archivfoto)

Ein hoher Zaun mit Stacheldraht der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg an der Havel. (Archivfoto)

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Potsdam/Berlin. Einem verurteilten Straftäter in Sicherungsverwahrung ist auf der Toilette in einem Berliner Einkaufszentrum die Flucht gelungen. Der 64-Jährige, der in Brandenburg an der Havel untergebracht ist, hatte am Mittwoch Ausgang und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter in Berlin. Im Europa-Center am Breitscheidplatz in der Nähe der Gedächtniskirche konnte er dann am Nachmittag entkommen. Der Mann sei bei einem Toilettengang für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt gewesen und habe die Gelegenheit zur Flucht genutzt, teilte das brandenburgische Justizministerium am Freitag mit.

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Die Polizei fahndet nun in Berlin und Brandenburg öffentlich mit einem Bild nach dem Entflohenen, der wegen Totschlags und Sexualstraftaten zu einer hohen Freiheitsstraße verurteilt worden war. Sicherungsverwahrung wird bei besonders gefährlichen Straftätern angeordnet, so dass diese auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe hinter Gittern bleiben. Sie haben aber auch Anspruch auf Ausgang. Der Gesuchte saß seit mehr als fünf Jahren in Sicherungsverwahrung in Brandenburg an der Havel.

Umstände der Flucht nicht abschließend geklärt

Am Mittwoch wollte er bei einem mehrstündigen Ausgang nach Berlin laut Justizministerin ein Geschäft für seine Freizeitgestaltung aufsuchen. Nähere Angaben, um was für ein Geschäft es sich handelte, machte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage nicht. In einer Mitteilung am Freitagnachmittag hieß es, der Untergebrachte habe „aufgrund eines Verstoßes gegen den Grundsatz der erforderlichen unmittelbaren Beaufsichtigung“ flüchten können. Gegen die beteiligten Bediensteten seien dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Warum sie den Mann aus den Augen ließen, sagte die Ministeriumssprecherin nicht.

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Bisher seien die Ausführungen des Sicherungsverwahrten beanstandungslos verlaufen, teilte das Ministerium mit. Ein Gutachter sei im vergangenen April auch zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Bedenken gegen Ausgänge in Begleitung von Vollzugsbediensteten gebe. Der Sicherungsverwahrte habe an therapeutischen Maßnahmen teilgenommen.

Die Sicherungsverwahrung muss laut Ministerium „therapiegerichtet und freiheitsorientiert“ ausgestaltet werden. „Selbst bei einer langen Dauer der Unterbringung muss den Untergebrachten ein Leben in Würde und weitgehender Selbstbestimmung ermöglicht werden.“ Mindestens vier Ausführungen pro Jahr sind laut Ministerium vorgesehen.

Die Polizei sucht nach Hinweisen zum Aufenthaltsort des Mannes, der Brillenträger sei und eine Stirnglatze habe. „Auffällig ist ein deformiertes Ohr des Mannes“, schrieb die Behörde.

RND/dpa

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