Beamtin kassiert 176.000 Euro Auslandszuschläge – und lebt in Berlin
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Schilder an der Fassade des Kriminalgerichts Moabit weisen die Staatsanwaltschaft Berlin und das Landgericht Berlin aus.
© Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa
Berlin. Um einen vermutlich besonders schweren Betrug einer Berliner Beamtin und einen Fall mutmaßlich großer Schlamperei eines Bundesinstituts geht es in einer Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft. Eine Beamtin des Deutschen Archäologischen Instituts soll von 2017 bis 2020 insgesamt 176.000 Euro Auslandszuschläge kassiert haben, obwohl sie bereits seit 2002 wieder dauerhaft in Deutschland lebte.
Die Staatsanwaltschaft erhob nun Anklage beim Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs durch Unterlassen in besonders schwerem Fall.
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Berliner Beamtin kassierte wohl über 800.000 Euro
Tatsächlich soll die Frau insgesamt wohl mehr als 800.000 Euro zu Unrecht erhalten haben, aber der große Teil des Schadens ist inzwischen strafrechtlich verjährt. Die heute 55-jährige Oberamtsrätin soll vor rund zwanzig Jahren für das Deutsche Archäologische Institut in den Jemen gegangen sei, sie kehrte aber bereits nach einigen Monaten zurück nach Berlin.
Das teilte sie der Gehaltsstelle nicht mit - und die zuständigen Bearbeiter merkten es nicht. Seit rund 20 Jahren soll sie so jeden Monat rund 3600 Euro Auslandszuschlag zusätzlich zum Gehalt erhalten haben. In der Anklage wird nur der Schaden von 176.000 Euro genannt, weil die Taten vor 2017 verjährt sind.
Staatsanwaltschaft fordert Aufklärung
Die Staatsanwaltschaft merkte noch an, möglicherweise könne ja nun das Amtsgericht Tiergarten auch die Frage klären, warum niemandem über so viele Jahre auffiel, dass die Frau längst wieder in Deutschland war, aber trotzdem doppelt abkassierte.
Das Deutsche Archäologische Institut bezeichnet sich selbst als „das größte weltweit agierende Forschungsinstitut im Bereich der Archäologie“ mit 350 Mitarbeitern an 20 Standorten. Als Bundeseinrichtung biete es „eine große Vielfalt an attraktiven Tätigkeiten“ und zudem „Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit“ wie auch die „Möglichkeit zur Telearbeit“.
RND/dpa