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„Auf der Suche nach Sex“

Gericht untersagt Bundeswehr-Kommandeurin freizügiges Auftreten auf Tinder

Anastasia Biefang (l), Kommandeurin der Bundeswehr, und Michael Gladow, Rechtsanwalt, stehen in einem Saal des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Instanz verhandelt über eine Disziplinarmaßnahme gegen Biefang wegen ihres Profils in einem Dating-Portal. Die Disziplinarmaßnahme war verhängt worden, weil die Soldatin ihrer Pflicht zum ordnungsgemäßen außerdienstlichen Auftreten nicht gerecht geworden sei.

Anastasia Biefang (l), Kommandeurin der Bundeswehr, und Michael Gladow, Rechtsanwalt, stehen in einem Saal des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Instanz verhandelt über eine Disziplinarmaßnahme gegen Biefang wegen ihres Profils in einem Dating-Portal. Die Disziplinarmaßnahme war verhängt worden, weil die Soldatin ihrer Pflicht zum ordnungsgemäßen außerdienstlichen Auftreten nicht gerecht geworden sei.

Leipzig. Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltend gestalten. Sie dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde, entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch.

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In dem Fall ging es um die Kommandeurin Anastasia Biefang, die 2019 in einer Tinder-Anzeige mit den Worten geworben hatte: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Das ging der Bundeswehr zu weit, ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. Sie wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme.

Zweifel an der moralischen Integrität durch Tinder-Anzeige?

Schon das Truppendienstgericht in der Vorinstanz hatte den Verweis bestätigt. Es sah einen Verstoß gegen die Pflicht von Soldatinnen und Soldaten, auch außerhalb des Dienstes „ordnungsgemäß“ aufzutreten. Die Formulierung in der Tinder-Anzeige habe Zweifel an der moralischen Integrität der Kommandeurin erweckt.

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Der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung grundsätzlich. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Sie sei jedoch ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen. Biefang habe als Kommandeurin mit 1000 Mitarbeitern eine besonders repräsentative Position innegehabt.

Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss. Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.

Vorsitzender Richter Richard Häußler

„Wir denken, dass ein Kommandeur auch im Internet seine Worte wählen muss“, sagte der Vorsitzende Richter Richard Häußler in der Urteilsbegründung. „Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.“

Kommandeurin enttäuscht von Entscheidung

Biefang reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Sie wisse nach wie vor nicht, was an ihrer Darstellung missverständlich gewesen sein soll, sagte die 47-Jährige. „In Zukunft werde ich wohl meine Profile durch meine Vorgesetzen prüfen lassen, ob das rechtmäßig ist.“ Biefang, die den Rang eines Oberstleutnants hat, ist inzwischen Referatsleiterin im Kommando Cyber- und Informationsraum in Bonn.

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RND/dpa

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