Entscheidung getroffen: Klage gegen Gendersprache-Leitfaden bei Audi abgewiesen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/7UA3MMWTPKYBDBWRSDO3LQSYI4.jpg)
Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen.
© Quelle: Moritz Frankenberg/dpa
Ingolstadt. Gendersensible Sätze wie diese wollte der klagende VW-Manager in Dokumenten der Konzerntochter Audi nicht mehr lesen, geschweige denn schreiben müssen. „Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in.“ Das hatten Audianer unter anderem in einer Mail an den 46-jährigen Kläger geschrieben. Eine entsprechende Unterlassungsklage gegen Audi hat Richter Christoph Hellerbrand vom Landgericht Ingolstadt aber nun in erster Instanz abgewiesen. Zufriedengeben wird sich der VW-Manager damit eher nicht. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, meinte er nach Verkündung des Richterspruchs. Auch der Verein Deutsche Sprache, der die Klage mitfinanziert hat, prüft einen Gang in die nächste Instanz. Audi sieht sich bestätigt.
„Wir begrüßen dieses Urteil“, erklärte der Ingolstädter Autobauer in einer ersten Reaktion. Es bestärke Audi im Entschluss, gendersensible Sprache in der internen und externen schriftlichen Kommunikation eingeführt zu haben. Das haben auch schon tausende andere deutsche Unternehmen getan, weshalb das jetzige Urteil in vielen Firmen auf großes Interesse stoßen dürfte. „Weitere Unternehmen stehen in den Startlöchern bei der Einführung von Gender-Richtlinien und warten deshalb den Ausgang des Verfahrens ab“, erklärte eine mit der Problematik vertraute Person zudem. Auch bei der Konzernmutter VW sind solche Anweisungen noch nicht formuliert.
Es drohen weitere Instanzen im Prozess
Auf Gegenliebe stößt Gender-Sprache ohnehin nicht überall in der Gesellschaft. „Die deutsche Grammatik bildet viele Möglichkeiten ab, alle Geschlechter anzusprechen“, findet zum Beispiel eine Sprecherin des 36.000 Mitglieder starken Vereins Deutsche Sprache (VDS). Da bedürfe es keines Zwangs zu Sternchen oder Unterstrichen im Schriftbild. Der klagende Manager wiederum betont, für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung zu sein. Er fühlt sich aber selbst durch die von Audi praktizierte Form der Gendersprache diskriminiert und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Einen von Richter Hellerbrand angeregten Vergleich hatten beide Parteien im Vorfeld abgelehnt. Auch das zeigt, dass es um Grundsätzliches geht. Es drohen nicht nur weitere Instanzen im Gender-Prozess von Audi. Bei ihrem Verein würden sich täglich neue Betroffene melden, die sich durch verpflichtendes Gendern in Firmen, Behörden oder auch Universitäten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, erklärte eine VDS-Sprecherin. Ob das neue Klagen auslösen könne, ließ sie aber offen. Im Ingolstädter Fall müsse man erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, was einige Tage dauern könnte.
Nicht nur Firmen hoffen auf ein Grundsatzurteil
Die Frage ist, ob die abgewiesene Klage des VW-Managers gegen Audi das Zeug zu einem Grundsatzurteil hat. Denn der Richter begründete seinen Spruch bei Verkündung damit, dass der Kläger als VW-Mitarbeiter nicht verpflichtet sei, Audi-Richtlinien zur Gender-Sprache zu befolgen. Lesen muss er die Sätze seiner Audi-Kollegen aber nun weiterhin. Der VDS findet deshalb auch, dass sich das Landgericht aus der Verantwortung gestohlen hat.
Ein Audi-Sprecher indessen betont, dass die internen Richtlinien zum Gendern eine Verwendung von Sternchen oder Strichen nicht zur Pflicht machen, sondern ausdrücklich dazu anhalten, bei gendersensiblen Formulierungen kreativ zu sein. So können Audianer auch die neutrale Formulierung „Führungskraft“ statt „Chef_in“ verwenden. Andererseits könne Sprache Menschen explizit ausschließen, betont Audi. Das wolle man durch die eigenen Gender-Richtlinien ausschließen.
Beim VDS sieht man einiges anders. Wenn bei einem Unfall nach einem Arzt gerufen wird, fühle sich auch eine Ärztin angesprochen, bei einem Verkehrsschild mit der Aufschrift „Radfahrer absteigen“ würden auch Pedalistinnen vom Sattel gehen, erläutert eine Sprecherin des Vereins die eigene Position. Ausdiskutiert ist der Disput offenkundig noch nicht.