Massenmörder Anders Breivik klagt erneut wegen Haftbedingungen
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Anders Behring Breivik.
© Quelle: dpa
Der wegen des Mordes an 77 Menschen verurteilte Rechtsextremist Anders Behring Breivik hat erneut die norwegische Regierung verklagt. Wie Medien am Freitag berichteten, will er das Ende seiner Isolationshaft erzwingen. Die Zeitung „Aftenposten“, meldete, Anwalt Øystein Storrvik habe dem Justizministerium am Donnerstag eine Mitteilung geschickt.
Storrvik zufolge hatte Breivik seit seiner Verurteilung 2012 keinen Kontakt zu anderen Häftlingen. „Er hat keinen Kontakt zu irgendjemand anderem als Gefängniswärtern“, sagte Storrvik der Nachrichtenagentur NTB. Das sei ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
21 Jahre Haft mit möglicher Sicherheitsverwahrung
Breivik bekam eine 21-jährige Haftstrafe, die Höchststrafe in Norwegen, weil er 2011 in Oslo ein Bombenattentat verübte und auf der Insel Utøya in einem Sommerlager für junge Aktivisten Dutzende Menschen ermordete. Breivik könnte noch länger im Gefängnis bleiben, falls er als Gefahr für die Öffentlichkeit eingestuft wird. In diesem Jahr entschied ein Gericht, dass Breivik nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden könne, weil er noch immer eine Gefahr darstelle.
Der 43-Jährige hat sich zu einer Ideologie einer weißen Vorherrschaft bekannt und vor Gericht als Nazi dargestellt. Breivik hatte bei seiner Anhörung zu einer Haftentlassung behauptet, er habe der Gewalt abgeschworen.
Gegen seine Verurteilung wegen des Massakers legte Breivik damals keine Berufung ein, verklagte aber später erfolglos die norwegische Regierung wegen Menschenrechtsverletzungen, weil er keinen Kontakt zu Sympathisanten haben dürfe. 2016 hatte er mit einer weiteren Klage Erfolg. Darin beschwerte er sich über die Isolation von anderen Häftlingen, häufige Leibesvisitationen, das Essen, sein Plastikgeschirr und dass er zu Beginn der Haft häufig Handschellen tragen musste.
RND/AP