Alkohol- und Böllerverbot an Silvester: Die Regeln für den Jahreswechsel
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Diese Bilder aus Berlin wird es in diesem Jahr wohl nicht geben.
© Quelle: imago images/Panthermedia
Kein Alkohol in der Öffentlichkeit während des Lockdowns vom 16. Dezember bis 10. Januar, ein generelles Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerkskörpern und ein Versammlungsverbot: Um das Coronavirus einzudämmen, verschärfen Bund und Länder die Maßnahmen am Jahresende. Das ergab ein Treffen zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder.
Es hatten zwar ohnehin schon viele Länder die zunächst geplanten Lockerungen zurückgenommen, nun gilt aber auf Bundesebene: Silvester wird es keine Ausnahmen geben - damit soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindert und Krankenhäuser entlastet werden.
Verkaufsverbot von Böllern – vom Zünden wird „dringend abgeraten“
„Am Silvestertag und am Neujahrstag wird bundesweit ein Alkohol- und Versammlungsverbot umgesetzt“, hat Merkel verkündet. Die Kommunen sollen zudem „publikumsträchtige Plätze“ definieren, auf denen ein generelles Böllerverbot gelte. „Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell“ werde „dringend abgeraten.“ Damit soll das Gesundheitssystem, das aufgrund der hohen Covid-19-Infektionsrate am Limit ist, nicht zusätzlich durch Verbrennungen und andere Verletzungen belastet werden.
Doch damit ist nicht genug: Das Zünden von Feuerwerk und Böllern wird zudem erschwert – es wird in diesem Jahr nämlich generell ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik geben, eine entsprechende Verordnung sollten die Bundesländer erlassen.
Alkoholverbot: Kein Glühwein to go, kein Anstoßen an Silvester
Während der gesamten Zeit des Lockdowns, also vom 16. Dezember bis 10. Januar, wird das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ebenfalls verboten. Damit wird der beliebte Außer-Haus-Verkauf von Glühwein, der zuletzt immer wieder kritisiert wurde, weil sich Menschen ansammelten und die Maskenpflicht umgingen, schwieriger. Auf die Menschenansammlungen spielte Merkel auf der Pressekonferenz auch an. Auch an Silvester selbst dürfte dann nicht auf der Straße zusammen getrunken werden. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken bleibt generell erlaubt, der Konsum in der Öffentlichkeit wird aber untersagt.
Über ein Böllerverbot wurde aber bereits seit einer Weile diskutiert, da Notaufnahmen zum Jahreswechsel durch alkohol- und feuerwerksbedingte Brandverletzungen traditionell viel zu tun haben. Die Niederlande haben deshalb bereits ein Böllerverbot beschlossen, in Frankreich gilt an Silvester eine Ausgangssperre. Nun folgt also auch Deutschland - wenn auch nicht ganz so strikt wie die Nachbarländer.
RND/msk