Fast 40.000 Unterschriften

Nach 35 Jahren in Sachsen: Petition will Abschiebung eines Mannes verhindern

Abschiebung nach 35 Jahren: Das droht einem Mann aus Chemnitz.

Nach fast 35 Jahren in Sachsen droht einem Mann die Abschiebung. Die Politik hat sich klar zu dem Fall geäußert. Eine Petition will das Blatt nun wenden, und könnte Erfolg damit haben.

Chemnitz/Dresden. Mit einer Onlinepetition macht der Sächsische Flüchtlingsrat gegen die drohende Abschiebung eines seit 35 Jahren in Sachsen lebenden Vietnamesen mobil – und stößt auf große Resonanz. Bis Sonntagmittag hatten schon mehr als 39.000 Menschen unterzeichnet. Die Petition war erst am Freitag gestartet.

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Pham Phi Son sei 1987 als DDR-Vertragsarbeiter aus Vietnam nach Deutschland gekommen, heißt es darin. Nun drohe dem Chemnitzer die Abschiebung, weil er 2016 für mehr als sechs Monate zur ärztlichen Behandlung in Vietnam war. Die Härtefallkommission des Landes habe ein Bleiberecht abgelehnt. „Das Vorgehen ist ein Skandal, da hier eine vollständig integrierte Familie bedroht wird, die ausreichend Arbeitsangebote besitzt, um sich selbstständig zu versorgen“, heißt es in der Petition an den Landtag.

Die Chemnitzer Migrationsbeauftragte Etelka Kobuß hatte den Fall jüngst auf Facebook als skandalös und unmenschlich bezeichnet. Sie kenne die Familie und könne mit Sicherheit sagen, dass sie integriert sei. „Nach über 30 Jahren ist Herr Pham genauso ein faktischer Inländer wie es seine in Deutschland geborene und inzwischen fünf Jahre alte Tochter ist“, schrieb Kobuß.

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Laut Sachsens Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth hatte sich die Härtefallkommission 2019 mit dem Fall befasst und das Ersuchen abgelehnt. Als Vorsitzender habe er einen erneuten Antrag in diesem Jahr abgelehnt. Ein solcher sei ausgeschlossen, „wenn sich die Sach- oder Rechtslage nicht wesentlich zugunsten des Betroffenen geändert hat“, erklärte er ebenfalls auf Facebook. „Ich bitte um Verständnis, dass einer detaillierteren Darlegung der Gründe Aspekte des Persönlichkeits- und Datenschutzes der Betroffenen entgegenstehen.“ Das weitere Vorgehen liege in der Hand der zuständigen Behörden. Oberste Instanz hierfür sei das Innenministerium.

RND/dpa

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