Zwei Tote durch Polizeischüsse 2022 in Sachsen – einer war der Dresdner Geiselnehmer
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Der Geiselnehmer, der sich am dritten Adventswochenende in der Altmarktgalerie verschanzt hatte, starb höchstwahrscheinlich durch Polizeikugeln.
© Quelle: Jörg Schurig/dpa
Dresden. Im Jahr 2022 sind in Sachsen zwei Menschen nach Schüssen aus Polizeiwaffen ums Leben gekommen. Das Innenministerium wollte auf Anfrage noch keine Zahlen zum Schusswaffengebrauch bei der Polizei nennen; erst im März lägen die Statistiken vor. Allerdings sind mit einer Geiselnahme in Dresden im Dezember und dem Tod eines Mannes in seiner Leipziger Wohnung im September zwei Fälle bekannt geworden, bei denen Menschen nach dem Gebrauch von Schusswaffen durch die Polizei gestorben sind.
2021 und 2020 hatte das Innenministerium in Antworten auf Kleine Anfragen einer Linkspolitikerin die Zahl der Getöteten jeweils mit null angegeben.
Je ein Toter in Leipzig und in Dresden
Bei der aufsehenerregenden Geiselnahme am dritten Adventswochenende starb der 40 Jahre alte Täter nach einem „Notzugriff“ der Polizei. Der bewaffnete Mann, der zuvor seine Mutter erschossen hatte, hatte sich mit zwei Geiseln in einem Dresdner Einkaufszentrum aufgehalten. Laut Polizei „kam es zum Schusswaffeneinsatz des Spezialeinsatzkommandos, in dessen Folge der 40-Jährige tödlich verletzt wurde“.
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Im September fielen zudem Schüsse in einer Wohnung in Leipzig. Sie sollte durchsucht werden, dabei kam es laut Staatsanwaltschaft zu einer "bedrohlichen Einsatzlage" und "Schusswaffenanwendung". Ein 36 Jahre alter Mann starb. Er stand im Verdacht, etwas mit Raubdelikten in einem Einkaufsmarkt zu tun zu haben. Die Polizei in Dresden nahm Ermittlungen gegen zwei Beamte auf.
Zusätzlich zu den tödlichen Schüssen gab es Ende Oktober in Zwickau einen Schwerverletzten, nachdem ein Polizist seine Dienstwaffe gezogen hatte. Ein 43 Jahre alter Autofahrer hatte versucht, vor einer Verkehrskontrolle zu fliehen. Ein Polizist schoss auf den Wagen. Gegen den 30-jährigen Beamten wurde ebenfalls ermittelt, um zu prüfen, ob der Einsatz der Waffe rechtmäßig war.
Wann darf ein Polizist schießen?
Der Schusswaffengebrauch unterliegt strengen Regeln. Er ist nur gerechtfertigt, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben, der Schusswaffengebrauch vorher angedroht wurde und: • der Polizist in Notwehr handelt, • die Flucht eines gefährlichen Täters verhindert werden soll oder • eine schwerwiegende Straftat verhindert werden soll. Der Gegner soll möglichst nicht getötet, sondern nur außer Gefecht gesetzt werden.
Im Jahr 2021 wurde laut Innenministerium ein Mensch durch einen Schusswaffeneinsatz der Polizei verletzt.
Im Jahr 2020 waren es zwei. Dabei handelte es sich um Polizeibedienstete. Sie wurden nach Angaben des Ministeriums während eines Biathlon-Trainingslagers verletzt, als beim Reinigen einer Sportwaffe versehentlich ein Schuss abgegeben wurde.
Von dpa