Richter bemängeln Grundrechtsverstoß
In Sachsen müssen Eltern von Grundschülern und Kita-Kindern täglich schriftlich erklären, dass weder ihre Kinder, noch sonst jemand im Hausstand Symptome von Covid-19 hat. Laut eines Gerichtsurteils verstößt diese Regelung gegen Grundrechte. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) will trotzdem daran festhalten – und erhält dabei Rückendeckung eines anderen Gerichts.
Leipzig. Das Sächsische Kultusministerium (SMK) erhält erneut Gegenwind durch einen Gerichtsbeschluss. Die für Grundschüler und Kita-Kinder in Sachsen derzeit erforderliche Bestätigung des Gesundheitszustandes – auch „Coronazettel“ genannt – ist nach Ansicht der Richter am Verwaltungsgericht in Leipzig unverhältnismäßig. Wie sie am Montag mitteilten, werden Eltern durch den täglich zu erbringenden Nachweis in ihren Grundrechten auf allgemeine Handlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt.
Kultusminister Christian Piwarz (CDU) lässt sich von dieser Meinung der Juristen allerdings nicht beirren. Auch weiterhin müssten Kinder diese unterschriebenen „Coronazettel“ täglich dabei haben, hieß es gestern. Zumal es auch eine andere Rechtsauffassung gibt: Das Verwaltungsgericht in Chemnitz hat einen Antrag gegen die „Coronazettel“ inzwischen als unbegründet zurückgewiesen und das juristische Chaos somit komplettiert.