Sachsen schließt ab Donnerstag nicht lebensnotwendige Geschäfte
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Ein Schild mit dem Schriftzug «Geschlossen».
© Quelle: dpa
Dresden. Ab Donnerstag werden in Sachsen alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte geschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das teilte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) auf einer Pressekonferenz am Dienstag mit. Die Maßnahme soll voraussichtlich bis zum 20. April andauern. Man erhoffe sich, dass in dem genannten Zeitraum eine deutliche Beruhigung oder gar ein gewisser Stillstand bei den Erkrankungsfällen eintritt.
Hotels und Übernachtungsbetriebe werden nur noch für geschäftliche Reisen, nicht mehr für touristische Nutzung geöffnet haben. Clubs und Bars bleiben weitreichend geschlossen. Gastronomische Einrichtungen sollen nur noch von 6 bis 18 Uhr öffnen.
Einzelheiten zur Allgemeinverfügung
Die Verfügung untersagt den Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volkfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen. Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Kretschmer appellierte an die Bevölkerung, Begegnungen von Menschen außerhalb des familiären Kreises deutlich zu reduzieren. „Ich bitte alle, sich daran zu halten“, so der Ministerpräsident.
Dass Sachsen den Katastrophenfall ausruft, stehe indes nicht zu Debatte. „Wir befinden uns in einer ernsten Krise, aber es ist keine Katastrophe“, sagte Innenminister Roland Wöller (CDU).
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Von DNN