Liebestoller Polizist und Facebook-Ärger: Diese Datenschutzpannen gab es 2022 in Sachsen
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Sachsens Datenschutzbeauftragte hat am Dienstag ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgestellt. Darin nennt sie wieder zahlreiche Datenschutzverstöße.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Dresden. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hat am Dienstag ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt, in dem sie einige Datenschutzpannen auflistet. Die LVZ nennt die prominentesten Beispiele aus dem mehr als 200 Seiten starken Bericht.
Facebook-Ärger mit der Landesregierung Sachsen
Die Datenschutzbeauftragte ist seit Monaten im Clinch mit der sächsischen Landesregierung. Grund dafür sind die Facebook-Seiten, die die Staatskanzlei und andere Ministerien betreiben, um über ihre Aktivitäten zu informieren. Hundert hat die Regierung aufgefordert, die Seiten aus Datenschutzgründen abzuschalten: „Es ist nicht die Aufgabe staatlicher Stellen, Facebook-Algorithmen mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu füttern.“ Sie hat auch ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Staatskanzlei – eine Art Musterverfahren in Sachsen – eingeleitet. Doch die Staatskanzlei will nicht einlenken und hält am Facebook-Auftritt fest.
Hundert prüft derzeit die Stellungnahme der Staatskanzlei. „In den nächsten Wochen“ will sie entscheiden, wie sie weiter vorgeht. Die Beauftragte kann der Regierung die Nutzung von Facebook dann auch untersagen. Theoretisch ist sogar die Vollstreckung eines Zwangsgelds möglich. Die Datenschutzbeauftragte geht aber davon aus, dass im Zweifelsfall die Staatskanzlei juristisch gegen eine Untersagung vorgehen würde.
Liebestoller Polizist
74 Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die Datenschutzbeauftragte gegen staatliche Stellen im vergangenen Jahr angestrengt, 56 konnten bereits abgeschlossen werden, 18-mal wurde ein Bußgeld (insgesamt rund 17.300 Euro) verhängt. Der überwiegende Teil davon (75 Prozent) betraf Fälle, in denen Polizistinnen und Polizisten unerlaubt auf dienstliche Informationssysteme zugegriffen hatten. Sie suchten laut Hundert beispielsweise nach Informationen über Personen des öffentlichen Lebens oder nach Daten von Bekannten, Freunden und Nachbarn.
Die Fälle werden vor allem in Nachhinein öffentlich, weil sich Betroffene beschwerten. Eine Person hatte beispielsweise Nachrichten auf ihr Handy von einem Polizeibediensteten bekommen, „der sie ganz nett fand“, schilderte Hundert.
Die Beauftragte wird wegen der unerlaubten Nutzung künftig Stichprobenkontrollen bei der Polizei durchführen. Sie sollen in diesem Jahr beginnen. So möchte Hundert versuchen, „dieses Dunkelfeld zu erhellen“. Denn die Polizei kontrolliere nicht, aus welchen Gründen das Informationssystem aufgerufen werde.
WhatsApp-Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher
Ein Schuldner in einem Zwangsvollstreckungsverfahren wandte sich im vergangenen Jahr an die Datenschutzbeauftragte: Ein Gerichtsvollzieher hatte ihn in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass er ihm Zahlungsnachweise auch über den Nachrichtendienst WhatsApp schicken könne, der zum Facebook-Konzern gehört. Für Hundert ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
„Staatliche Stellen dürfen – selbstverständlich – nicht an die auf ihren Smartphones hinterlegten Kontakte Dritter an ein Unternehmen in einem Drittland (...) weiterleiten“, heißt es in ihrem Bericht. Die staatliche Stelle dürfe diese Möglichkeit nicht mal anbieten. Sie hat den Gerichtsvollzieher aufgefordert, diese Kommunikation einzustellen. Falls es sich um ein Diensthandy handelt, muss auch das Nutzerkonto gelöscht werden. Das Justizministerium hat die Beauftragte auch gebeten, dass alle Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher auf die gültige Rechtslage hingewiesen werden.
DNN