Unerlaubte Gruppenbildung, keine Maske oder fehlender Mindestabstand: Wer gegen die Corona-Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese wurden in Sachsen nochmals erhöht. So teuer sind die einzelnen Verstöße.
Leipzig.Mit mehreren Leuten dicht an dicht in der Sonne zu sitzen, kann schnell teuer werden, wie am Mittwoch eine Gruppe von 30 Leuten am Leipziger Hauptbahnhof erfahren musste: Die seit dem 15. Februar gültige sächsische Corona-Schutzverordnung sieht für eine solche "unzulässige Gruppenbildung" ein Bußgeld von 250 Euro pro Person vor. Das ist weitaus mehr als noch im Januar: Hier wurden bei unerlaubten Treffen mit mehr als zwei Haushalten noch 150 Euro fällig.
Ein Blick in den Bußgeldkatalog, mit dem Verstöße gegen die aktuellen Corona-Regeln geahndet werden, zeigt, dass seit dem 15. Februar an vielen Stellen nachjustiert wurde – und zwar meistens nach oben. Keine Maske im öffentlichen Raum zu tragen, wurde bisher mit einem vergleichsweise geringen Bußgeld von 60 Euro geahndet. Mittlerweile sind die Kosten für die Missachtung der Maskenpflicht gestiegen: Wer in der Straßenbahn oder an der Supermarktkasse keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. Gleiches gilt, wenn die häusliche Unterkunft ohne triftigen Grund verlassen wird: Auch hier werden inzwischen 100 statt wie bisher 60 Euro fällig.