Renten-Erhöhung beschlossen – 8000 Rentner in Sachsen müssen dann Steuern zahlen
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Eine Rentnerin haelt Geldscheine in ihrer Hand
© Quelle: Juergen Blume/dpa
Dresden. Der Leipziger Linke-Politiker Sören Pellmann hält die Rentenbesteuerung für ein Ärgernis – vor allem für Menschen in Ostdeutschland. „Rentner sind dort in der Regel allein auf die gesetzliche Rente angewiesen. Dass von der kommenden Rentenerhöhung 20 Prozent gar nicht ankommen werden, ist nicht akzeptabel“, sagte der Bundestagsabgeordnete auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Kleine und mittlere Renten sollten gerade angesichts explodierender Preise steuerlich entlastet werden: „Niedriges Rentenniveau und hohe Steuerlast passen nicht zusammen.“
Pellmann berief sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums, wonach mit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2022 voraussichtlich 8000 Rentnerinnen und Rentner in Sachsen zusätzlich in die Steuerpflicht rutschen könnten. „Dann müssten insgesamt 340 000 Rentnerinnen und Rentner in Sachsen Steuern zahlen“, betonte Pellmann.
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Staat nehme deutlich mehr Steuern ein
Bundesweit kämen 103 000 Betroffene hinzu, falls die Renten im angenommenen Umfang steigen. Dadurch würde auch die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Rentner bundesweit auf einen Rekord von fast sechs Millionen wachsen. Der Staat nehme damit rund 2,5 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben pro Jahr zusätzlich ein.
Die Renten steigen in diesem Jahr um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten Deutschlands. Das kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin an. Angesichts der aktuellen Herausforderungen durch Preissteigerungen und die internationale Krisenlage sei es „wichtig zu sehen, dass unser Rentensystem funktioniert“, erklärte Heil. Der Rentenwert steigt damit im Westen von 34,19 Euro auf 36,02 Euro und im Osten von 33,47 Euro auf 35,52 Euro.
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Die Erhöhung der Altersbezüge von rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern zum 1. Juli fällt damit noch etwas höher aus, als die Rentenversicherung und die Bundesregierung im Rentenversicherungsbericht vorausgesagt hatten. Die Wiedereinsetzung des Nachholfaktors sei bereits berücksichtigt, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Es werde in Kürze ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der auch die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner enthalten werde.
Von RND/dpa