Handreichung des Innenministeriums

Klima-Kleber sollen sich selbst von der Straße lösen

Aktivisten kleben ihre Hände auf die Straße. In Sachsen sollen sie nun für solche Aktionen von der Polizei zur Kasse gebeten werden können. Dafür müssen sie aber bestimmten Aufforderungen nicht nachgekommen sein.

Aktivisten kleben ihre Hände auf die Straße. In Sachsen sollen sie nun für solche Aktionen von der Polizei zur Kasse gebeten werden können. Dafür müssen sie aber bestimmten Aufforderungen nicht nachgekommen sein.

Dresden. Klima-Aktivisten können in Sachsen vermeiden, dass ihnen die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden, wenn sie sich bei einer Klebe-Aktion selbst von der Fahrbahn lösen. Das geht nach LVZ-Informationen aus der Handreichung des Innenministeriums an die Polizeidirektionen hervor. Darin werden Arbeitshinweise gegeben, wann man nach Rechtsauffassung des Ministeriums den Protestlern eine Rechnung schicken kann.

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Generell müssen die Polizisten demnach die Aktivisten zunächst auffordern, sich selbst von der Straße abzulösen oder durch Dritte ablösen zu lassen. Nur wenn die Protestler der Aufforderung nicht nachkommen, sollen die Kosten für die Loslösung zurückverlangt werden.

Auch Wegtragen der Aktivisten führt zu Kosten

In einem zweiten Schritt kann laut Ministerium auch das Wegtragen der Klima-Kleber von der Straße in Rechnung gestellt werden, nachdem ein Polizist die Versammlung aufgelöst oder einen Platzverweis erteilt hat. Allerdings müsse dafür ein bedeutsamer Mehraufwand der Polizei vorliegen: Das Wegschieben von der Straße beispielsweise gehört nicht dazu.

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Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte zuletzt argumentiert, dass die Klima-Kleber immer größeren Aufwand betrieben, um der Polizei die Arbeit zu erschweren: „Wenn du Zwei-Komponenten-Kleber nimmst, wird es langsam zu einem extremen Aufwand, die Menschen von der Straße abzulösen.“

Koalition ist uneins über das neue Vorgehen

In der schwarz-grün-roten Koalition ist das neue Vorgehen des Ministeriums umstritten. Die CDU-Landtagsfraktion zeigte sich zufrieden: „Jeder darf in Deutschland demonstrieren. Dafür sind wir 1989 im Osten auch auf die Straße gegangen“, sagte Innenpolitiker Ronny Wähner. „Wer sich aber festklebt, den Verkehr behindert und eine Gefahrensituation erzeugt, muss dafür gerade stehen. Wenn die Polizei Klima-Kleber von der Straße lösen muss, sollten diese Demonstranten den Einsatz auch bezahlen und nicht der Steuerzahler!“

Die sächsischen Grünen lehnen es dagegen ab, den Klima-Protestlern Rechnungen zu schicken: „Die nunmehr angekündigten Versuche, Kosten gegenüber Protestierenden der ,Letzten Generation‘ einzutreiben, reiht sich in die zunehmende Diskreditierung gegenüber dieser Form des Protests ein“, heißt es in einem Beschluss, den der Grünen-Parteitag am Samstag angenommen hat. Versammlungsteilnehmer könnten keine Gewissheit haben, „ob ihnen im Anschluss (…) Kosten auferlegt werden“. Das sei „mit dem Charakter dieses elementaren politischen Freiheitsrechts nicht zu vereinbaren“.

Juristen halten Kosten-Strategie für zulässig

Juristen halten die Strategie des Ministeriums für rechtlich zulässig. Soweit es sich um Blockadeaktionen handele, die kritisiertes Verhalten verhindern oder ein eigenes Vorhaben erzwingen sollen, genössen die Klima-Aktivisten „von vornherein keinen Schutz durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit“, sagt Verfassungsrechtler Professor Jochen Rozek von der Universität Leipzig. Teilnehmer, die einer Auflösung der Blockade durch die Polizei nicht Folge leisteten, würden zu „kostenpflichtigen Störern“.

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