In Leipzig sind für Samstag mehrere Demonstrationen angemeldet worden. Das OVG Bautzen hat inzwischen das Verbot für die Versammlung der Bewegung „Querdenken“ auf dem Augustusplatz bestätigt. Die Stadt Halle hat am Nachmittag eine geplante Ausweichveranstaltung der Bewegung ebenfalls verboten.
Leipzig. Proteste gegen die Corona-Politik der „Querdenken“-Bewegung auf dem Augustusplatz sind erst von der Stadt untersagt worden – auch das Verwaltungsgerichtes Leipzig bestätigte dieses Verbot nachdem dort ein Eilantrag des Anmelders gegen die Untersagung eingereicht wurde. Am Samstagmittag wurde das Verbot nun auch in dritter Instanz vom Oberverwaltungsgericht bestätigt – eine Beschwerde des Anmelders gegen die Leipziger Entscheidung blieb damit erfolglos.
Als Begründung erklärte die Bautzener Behörde (und folgte damit den Argumenten aus Leipzig), dass von der angemeldeten Versammlung „infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten ausgehen, die nur durch deren Verbot zu vermeiden sind. Angesichts der in Sachsen überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen und der zunehmenden Verbreitung von Virusvarianten bestehe ein unkalkulierbares und nicht zu kontrollierendes Risiko.“