Die Landesregierung will Ungeimpften und Nicht-Genesenen künftig den Zutritt zu einzelnen Bereichen verwehren, falls bestimmte Corona-Grenzwerte überschritten werden. Dabei geht es nach LVZ-Informationen um Konzerte, den Clubbesuch oder Fußballspiele.
Dresden.Sachsen will künftig Angebote und Geschäfte inzidenzunabhängig offen halten – plant aber ab bestimmten Schwellenwerten deutliche Einschränkungen für Personen, die lediglich negativ getestet wurden. Dies geht aus dem Entwurf der neuen Corona-Verordnung hervor, der der Leipziger Volkszeitung vorliegt.
„Die Öffnung, Inanspruchnahme und der Betrieb von Geschäften, Einrichtungen, Unternehmen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten ist inzidenzunabhängig unter Beobachtung der nachfolgenden Vorschriften gestattet“, heißt es darin als Grundsatz. Die Verordnung definiert zudem nur noch eine Inzidenzstufe. Ab einem Inzidenzwert von über 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt wird laut Vorlage ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis für bestimmte Bereiche verpflichtend: Dies beträfe unter anderem die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, den Zugang von Diskotheken, Clubs und Bars, Hallenbädern sowie Sport im Innenbereich.