Pflege-Impfpflicht – Dresden mit den größten Defiziten
Werden im Frühsommer die ersten Arbeitsverbote für Pflegekräfte ausgesprochen? In Sachsen mussten Tausende ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Gesundheitsämter gemeldet werden.
Sie gilt seit dem 16. März: Die Impfpflicht gegen das Corona-Virus für pflegendes und medizinisches Personal. Nicht-Geimpften drohen Arbeitsverbote. Sachsen hat nun Zahlen veröffentlicht, inwieweit in den einzelnen Städten und Kreisen dagegen verstoßen wurde.
Dresden.Sachsen hat eine erste Auswertung der Impfpflicht für Beschäftigte von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Nach der am Freitag veröffentlichten Statistik des Sozialministeriums wurden 21.705 Personen gemeldet, die keinen oder keinen vollständigen Nachweis vorgelegt haben. Gut die Hälfte davon wurden durch die Gesundheitsämter zum Vorlegen der Nachweise aufgefordert. Es sei aber bislang kein Betretungs- oder Arbeitsverbot ausgesprochen worden, hieß es in Dresden. Zudem wurde auch noch kein Bußgeld gegen einen Beschäftigten oder eine Einrichtung verhängt.