Ministerpräsident Kretschmer fordert Nachbesserung beim Infektionsschutzgesetz
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Michael Kretschmer (CDU) möchte beim Infektionsschutzgesetz nachverhandeln.
© Quelle: Sebastian Willnow
Dresden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sieht noch „erheblichen Gesprächsbedarf“ bei der geplanten Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. So dürften sich Regelungen für Einschränkungen nicht allein an Inzidenzwerten orientieren, erklärte der CDU-Politiker am Sonntag in Dresden.
Ausgangssperre und Ausgangsbeschränkungen
Als zusätzlicher Faktor müsse zum Beispiel die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in Betracht gezogen werden, indem ein Bettenindikator als Grundlage für härtere Einschränkungen berücksichtigt wird. „Das ist aus meiner Sicht eine zwingende Voraussetzung für Akzeptanz in der Bevölkerung.“ Wie Kretschmer weiter forderte, soll eine Eingriffsschwelle für die Ausgangssperre erst ab einer Inzidenz von 200 gelten. Ausgangsbeschränkungen werden von Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz über 100 verfügt. Die eigene Wohnung darf in beiden Fällen nur aus triftigen Gründen verlassen werden – bei einer Ausgangssperre gibt es weniger Gründe und strengere Regeln.
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Außerdem müssten weitere Ausnahmen für den Einzelhandel in das Gesetz aufgenommen werden, „damit die Angelegenheiten des täglichen Bedarfs auch im Falle eines Brücken-Lockdowns weiterhin ermöglicht werden“, so Kretschmer.
Gesetz sollte laut Kretschmer automatisch auslaufen
Als Beispiele nannte er Werkstätten, Geschäfte für Babybedarf oder auch Zeitungsläden. Vor allem solle der Bund auf Regelungen im Schulbereich verzichten. Schließlich müsse das Gesetz zeitlich befristet werden und automatisch auslaufen. Die Bundesregierung hatte am Samstag einen Vorschlag für bundeseinheitliche Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle vorgelegt. Der Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll nun mit den Fraktionen im Bundestag und mit den Ländern abgestimmt werden. Darin enthalten sind etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen bei einer Corona-Inzidenz über 100 und Schulschließungen ab einer Inzidenz von 200.
Von dpa