Maßnahmen-Paket: Sachsen geht gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst vor
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Einen besseren Schutz vor Verfassungsfeinden beispielsweise in den Reihen der sächsischen Polizei versprechen sich Innen- und Justizministerium von einem neuen Maßnahmenpaket, das am Dienstag vorgestellt wurde. Neben dem Verfassungstreue-Check enthält es auch eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Großeinsätzen.
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa
Dresden. Ein ganzes Gesetzespaket hat die Landesregierung angekündigt. Ziel ist es, gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst besser vorgehen zu können. Das Innen- und das Justizministerium haben ein Bündel von Maßnahmen erarbeitet. Die LVZ stellt die wichtigsten Punkte vor.
Änderungen im Richtergesetz
Das sächsische Justizministerium zieht Konsequenzen aus dem Fall Jens Maier. Um den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten war eine Kontroverse entstanden, weil er in seinen Richter-Beruf zurückkehren wollte. Um künftig handlungsfähig zu sein, ändert das Justizministerium das Richtergesetz.
Bisher ist es so, dass bei Disziplinarmaßnahmen gegenüber Richtern die Landgerichtspräsidentinnen und -präsidenten zuständig sind. Es gab bislang keine Möglichkeit, dass das Justizministerium diese Verfahren an sich ziehen kann. Das soll nun anders werden. Bei Fällen, wo es beispielsweise um das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreue eines Richters geht, kann das Verfahren aus dem Ministerium heraus geführt werden. Man wolle dadurch eine „einheitliche Handhabe“ der Fälle garantieren, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne).
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Eines bleibt aber gleich: In der Sache entscheidet das Justizressort nicht. „Nicht das Ministerium entscheidet über Richterinnen und Richter, sondern immer und in jedem Fall das Richterdienstgericht“, sagte Meier.
Kennzeichnungspflicht
Bei Großeinsätzen sollen Polizisten künftig einen anonymisierten Code auf der Uniform tragen. Er fängt mit dem Länderkürzel SN an, danach folgt eine fünfstellige Ziffernkombination. Die schwarz-grün-rote Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die sogenannte Kennzeichnungspflicht geeinigt. Dadurch soll es künftig einfacher sein, nach Großeinsätzen auch Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte zu führen. Durch die Codes sind sie identifizierbar.
Wo die Codes auf der Polizeiuniform angebracht werden, muss noch festgelegt werden. Laut Innenminister Armin Schuster ist diese Entscheidung nicht trivial: „Ich wollte nicht, dass die Polizisten aussehen, wie Formel-Eins-Rennfahrer.“
Zu seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter war der jetzige Innenminister ein Gegner der Kennzeichnungspflicht gewesen. Auch aus den Reihen der Polizeigewerkschaften gibt es Kritik an den Codes. Man fürchtet beispielsweise, als Polizisten unter einen Generalverdacht gestellt zu werden.
Schuster betonte auf Nachfrage, dass die Sicherheit der Polizei durch den Code gewährleistet sei, der bei jedem Großeinsatz neu vergeben werde: „Wir werden darauf achten, dass im Verhältnis der sächsischen Polizei zu uns so etwas wie eine Misstrauenskultur nicht aufkommt. Das liegt mir sehr am Herzen.“
Disziplinarrecht
Vorfälle im öffentlichen Dienst, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, sollen länger als bisher geahndet werden können. Sachsen will die entsprechenden Fristen bei den jeweiligen Disziplinarmaßnahmen verlängern: Wird bei einem Dienstvergehen die Pflicht zur Verfassungstreue beziehungsweise zur Mäßigung verletzt, betragen die Fristen für die Erteilung einer Disziplinarmaßnahme, die einen Verweis rechtfertigen würden, bald fünf Jahre.
Bei Disziplinarmaßnahmen, die eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Kürzung des Ruhegehalts rechtfertigen würden, sind es künftig sieben Jahre – und bei Disziplinarmaßnahmen, die eine Zurückstufung rechtfertigen, zehn Jahre. Bisher umfassten die Fristen zwei, drei und sieben Jahre. „Die im Entwurf vorgeschlagenen Reformen im Bereich des Disziplinarrechts machen den öffentlichen Dienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremistinnen und Extremisten“, sagte Justizministerin Meier.
Verfassungstreue-Check
Rechtsextremistische Vorfälle unter Polizeischülern sind zwar nicht die Regel in Sachsen. Seit Jahren gibt es aber immer wieder Einzelfälle, die für Aufsehen sorgen. Schon der ehemalige Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte deswegen einen Verfassungstreue-Check angekündigt, der nun eingeführt wird.
Wer Polizeianwärter werden möchte, muss sich demnächst damit abfinden, dass der sächsische Verfassungsschutz prüft, ob sein Name in dessen Datenbanken auftaucht. Für Beamte im allgemeinen Justizdienst gilt dies auch.
Dass die Abfrage das Landesamt für Verfassungsschutz überfordert, sieht Innenminister Schuster nicht. Knapp 500 neue Polizisten werden jedes Jahr ausgebildet. Er werde sich die Auslastung aber genau anschauen, sagte Schuster. In den kommenden Haushaltsverhandlungen könne dies ein Argument für eine bessere Ausstattung sein.