Massage, Fußpflege und Co. wieder ohne Corona-Test möglich
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Ein Corona-Schnelltests vor einem Besuch bei der Massage, Fußpflege oder anderen körpernahen Dienstleistung muss in Sachsen ab Samstag nicht mehr vorgewiesen werden. (Symbolbild)
© Quelle: Fabian Strauch/dpa
Dresden. Ein Corona-Schnelltest vor dem Besuch bei der Massage, Fußpflege oder anderen körpernahen Dienstleistung muss ab Samstag in Sachsen nicht mehr vorgewiesen werden – so lange die Anwendung medizinisch notwendig ist. "Um individuelle Härten für Betroffene zu vermeiden", heißt es in einer Mitteilung des Sozialministeriums in Dresden als Begründung für die Änderung der Corona-Schutzverordnung. Für Behandlungen in Physiotherapiepraxen oder bei Ergotherapeuten und Logopäden war die Pflicht schon zuvor zurückgenommen worden.
Zudem stellte das Ministerium klar: „Dienstleistungen, die nur mit einer kurzzeitigen Annäherung an den Kunden verbunden sind, zum Beispiel von Optikern, Maßschneidern oder Orthopädietechnikern, sind keine körpernahen Dienstleistungen im Sinne der Verordnung.“
Als medizinisch notwendig gelten laut Ministerium Behandlungen, die entweder ärztlich verordnet wurden oder die „zwingend erforderlich sind, um einer nicht unerheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes entgegen zu wirken“, hieß es.
Von jhz