Wer kassiert das Bußgeld?
Kostenlose Masken in Halle, 150-Euro-Bußgeld in Dortmund, Bahnverweise in Erfurt – Masken-Muffel drohen mittlerweile überall in Deutschland Sanktionen. Welches Sanktionsmodell Sachsen wählt, soll in der nächsten Woche entschieden werden.
Leipzig.Das Wirrwarr könnte kaum größer sein: In Deutschland gibt es die verschiedensten Modelle, mit denen Städte in den öffentlichen Bussen und Bahnen Masken-Muffen zur Ordnung rufen. Manchmal kassiert ein privater Sicherheitsdienst die Maskenverweigerer ab, in einigen Kommunen dürfen nur Polizei und Ordnungsämter zur Kasse bitten, in wieder anderen verweisen die Kontrolleure von Verkehrsunternehmen Maskenverweigerer aus den Bahnen. Auch die Höhe der Bußgelder variiert von 50 bis 150 Euro – in Extremfällen sogar noch darüber. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert deshalb deutschlandweit ein einheitliches Prozedere für das Bußgeldverfahren und auch eine einheitliche Bußgeld-Höhe. Ähnliche Rufe werden aus verschiedenen Bundesländern laut. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat jetzt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein bundeseinheitliche einheitliche Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht einführen soll. Wann es dazu kommt, ist offen.
In Berlinleistet sich die Berliner Verkehrsgesellschaft den Luxus eines eigenen Sicherheitsdienstes. Er kassiert bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Strafgeld von 50 Euro ab. "Wir haben die Pflicht zum Maskentragen in unsere Nutzungsbedingungen aufgenommen", schildert eine BVG-Sprecherin. "Wer jetzt keine Maske trägt, bricht seinen Beförderungsvertrag mit uns." Wenn jemand nicht zahlen wolle, werde die Polizei geholt. "Die fordert dann gleich auch noch ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Maskenverordnung des Landes Brandenburg, die dafür 50- bis 500-Euro-Strafen vorsieht", so die Sprecherin.