Vorwürfe gegen Gil Ofarim: Leipziger Gericht verlängert Erklärungsfrist – Sänger bleibt bei seiner Darstellung
Die Verhandlungen gegen Gil Ofarim sollen am Leipziger Landgericht geführt werden. Bisher haben die Richterinnen und Richter aber noch nicht entschieden, ob sie die Klage zulassen werden.
Nach Einschätzung der Leipziger Staatsanwaltschaft hat der 39-jährige Sänger im Oktober 2021 fälschlicherweise behauptet, er sei im Hotel Westin antisemitisch beleidigt worden. Ob die Anklage am Landgericht auch zugelassen wird, ist weiter offen.
Leipzig.Einen Monat, nachdem die Leipziger Staatsanwaltschaft bekannt gab, den Sänger Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigungen und Verleumdung anklagen zu wollen, ist weiter offen, ob es tatsächlich zum Prozess am Landgericht kommt. Und falls ja: wann? Wie Richterin Katrin Seidel am Donnerstag gegenüber der LVZ erklärte, sei die übliche zweiwöchige Erklärungsfrist der Beteiligten bis zur möglichen Entscheidung aufgrund einer verzögerten Zustellung der Vorwürfe an die Verteidigung noch bis zum 9. Mai verlängert worden.