Sachsen macht dicht. Für Weihnachten soll es gelockerte Regelungen in der Corona-Schutzverordnung geben. Doch was ist mit Silvester? Der erste Entwurf der neuen Verordnung sieht für den Jahreswechsel strenge Regeln vor. Zumindest einer Ausgangssperre erteilte der Ministerpräsident am Donnerstag aber eine Absage.
Leipzig/Dresden.Was in Sachsen zur Weihnachtszeit gilt, ist womöglich für den Jahreswechsel im Freistaat verboten. In einem Entwurf der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab dem 14. Dezember in Kraft treten soll, gibt es bisher keine Ausnahmeregelungen bei den Kontaktbeschränkungen zu Silvester. Heißt: Treffen mit mehr als fünf Personen aus mehr als zwei Haushalten sind ab dem 27. Dezember wieder verboten.
Damit grenzen sich die Silvesterfeiertage von Weihnachten ab. Dort gelten etwas gemäßigtere Kontaktbestimmungen, wie bereits am Dienstag bekannt gegeben wurde. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember, 12 Uhr, bis zum 27. Dezember, 12 Uhr, dürfen sich ausnahmsweise mehr als fünf Personen treffen. Erlaubt sind dann Zusammenkünfte von maximal zehn Personen über 14 Jahren plus Kinder. Diese Gruppen sollten sich jedoch auch auf einen engeren Verwandten- und Bekanntenkreis beziehen.