Prozess in Dresden

Chemnitzer Messerattacke: Zeugenvernehmung scheitert erneut

Am 26. August 2018 war in Chemnitz ein 35 Jahre alter Deutscher durch Messerstiche getötet worden.

Am 26. August 2018 war in Chemnitz ein 35 Jahre alter Deutscher durch Messerstiche getötet worden.

Dresden. Beim Prozess zur tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 ist die Vernehmung eines ehemals Tatverdächtigen als Zeuge erneut gescheitert. Wie bereits am fünften Verhandlungstag machte der 23-Jährige auch am Montag bei der Verhandlung des Landgerichts Chemnitz seine Aussage von der Ablösung des Staatsanwalts abhängig.

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In einer von seinem Zeugenbeistand verlesenen mehrseitigen Erklärung gab Youssif A. bekannt, dass er Beschwerde beim Generalstaatsanwalt gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Staatsanwalt am 8. Mai 2019 eingelegt habe.

Zum Abschluss des elften Verhandlungstages schloss sich die Verteidigung des Angeklagten dem Vorstoß des Zeugen an und beantragte die Ablösung von Staatsanwalt Stephan Butzkies. Sie begründete dies mit der grundsätzlichen Aussagebereitschaft des Zeugen. Vor einer Entscheidung will die Kammer die Stellungnahmen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage abwarten.

Der ehemals Tatverdächtige, dessen Haftbefehl illegal durch einen inzwischen vom Dienst suspendierten Justizbeamten veröffentlicht worden war, hatte gegen Butzkies sowie gegen einen Ermittlungsrichter Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gestellt. Er wirft ihnen vor, den Haftbefehl zu Unrecht erwirkt beziehungsweise erlassen zu haben.

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Er halte daran fest, dass er auf sein Aussageverweigerungsrecht verzichte, sofern der Staatsanwalt gegen einen anderen Sitzungsvertreter ausgetauscht werde, ließ der Iraker verlesen. Mehrfach wurde Butzkies in der Erklärung als „straftatverdächtiger Sitzungsvertreter“ bezeichnet.

Zugleich erklärte Youssif A., dass er gegen den Oberstaatsanwalt, der das Ermittlungsverfahren eingestellt hatte, Strafanzeige wegen versuchter Strafvereitelung im Amt gestellt habe. Über seinen Anwalt Ulrich Dost-Roxin ließ der Iraker den Verdacht äußern, die Justiz in Sachsen „scheint sich schützend vor zwei vermeintliche Straftäter zu stellen“.

Das Landgericht Chemnitz verhandelt seit dem 18. März gegen einen Syrer wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Der 23-Jährige soll gemeinsam mit einem Iraker, nach dem weltweit gefahndet wird, am 26. August 2018 in Chemnitz einen 35-jährigen Deutschen erstochen haben. Nach der Tat war es in der Stadt zu rechten Demonstrationen und fremdenfeindlichen Übergriffen gekommen. Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess in einem besonders gesicherten Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts Dresden statt.

Von LVZ

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