Sendungen von Alfons Schuhbeck vorerst abgesetzt: BR lässt spätere Ausstrahlung offen
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Der Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis.
© Quelle: imago/Lackovic
München. Der Starkoch Alfons Schuhbeck ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Schon zwei Wochen vor dem Urteil zog der Bayerische Rundfunk (BR) Konsequenzen. Nach Schuhbecks erstem Geständnis teilte der BR mit, seine Kochsendungen vorerst aus dem TV-Programm zu nehmen. „Der Grund sind die aktuellen Entwicklungen im Gerichtsprozess gegen Alfons Schuhbeck“, sagte eine Sprecherin des BR gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Konkret geht es um fünf Folgen von „Alfons & Ali – Genuss hoch 3“. Diese sollten eigentlich ab 16. Oktober immer sonntags um 17.15 Uhr ausgestrahlt werden. Auch die neuen Folgen von „Schuhbecks Küchenkabarett“ ab 20. November auf dem Sendeplatz werden nicht ausgestrahlt. „Weitere Aufzeichnungen oder Ausstrahlungen sind aktuell nicht geplant“, ergänzt die BR-Sprecherin.
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Alfons Schuhbeck (Mitte) kommt vor Prozessbeginn als Angeklagter mit seinen Anwälten Sascha König (links) und Markus Gotzens in den Gerichtssaal im Landgericht München I.
© Quelle: Sven Hoppe/dpa
Gegen die Absetzung der Schuhbeck-Sendung gab es in den sozialen Netzwerken einen Aufschrei. Einige Nutzer halten die Reaktion des BR für ungerechtfertigt und die Absetzung seiner Shows für überzogen. „Sind seine Kochsendungen also nun weniger lehrreich? Bestrafungen führt in Deutschland die Justiz durch“, schrieb ein Nutzer unter den entsprechenden Facebook-Post des RND.
Eine andere Nutzerin schließt sich seiner Meinung an und vergleicht den Fall mit Uli Hoeneß. „Deshalb haben seine Kochsendungen doch immer noch informativen Charakter und man kann viel dabei lernen. Als Hoeneß angeklagt und verurteilt wurde, wurden Spiele des FCB, dessen Ehrenpräsident er ist, trotzdem übertragen.“
Ob die Sendungen zu einem späteren Zeitpunkt noch ausgestrahlt werden könnten, ließ die BR-Sprecherin offen. „Die Sendungen werden vorerst aus dem Programm genommen“, betonte sie.
Auf RND-Anfrage sagte die Sprecherin nach dem Urteil, dass diese Entscheidung weiterhin gelte. Sie sei „unabhängig vom Prozessausgang“ zu verstehen.
Schuhbeck bis zum Urteil nicht bei der „Küchenschlacht“
Ein ZDF-Sprecher sagte vor dem Urteil auf RND-Nachfrage zur Kochsendung „Küchenschlacht“, in der Starköche abwechselnd als Moderatoren oder Juroren zu sehen sind: „Das ZDF hat für die Aufzeichnungen der neuen ‚Küchenschlacht‘-Ausgaben bereits berücksichtigt, dass Alfons Schuhbeck während seines Prozesses und bis zur Urteilsverkündung nicht in der Sendung zum Einsatz kommt.“
Schuhbeck: „Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe“
Das Münchner Landgericht I blieb bei Schuhbecks Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2015 im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ hinterzogen haben soll.
„Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe“, sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte.
Mit Material der Deutschen Presse-Agentur