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86 Cent mehr: Die wichtigsten Fakten zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Die Fernbedienung wird in Richtung Fernsehgerät gehalten.

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Frankfurt am Main. Die Ministerpräsidenten der Länder haben den neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag unterzeichnet. Er sieht eine Anhebung des Rundfunkbeitrags für die öffentlich-rechtlichen Sender um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat vor. Bevor der Vertrag am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann, sind aber noch weitere Verfahrensschritte erforderlich. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

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<b>Wer hat die neue Höhe des Rundfunkbeitrags festgelegt?</b>

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) macht alle vier Jahre einen Vorschlag zur Höhe des Beitrags. Das Sachverständigen-Gremium prüft dazu die Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio und nimmt in der Regel Kürzungen vor.

Für die kommende Beitragsperiode, die am 1. Januar 2021 beginnt, hat sie für die Sender einen Bedarf von insgesamt 38,7 Milliarden Euro anerkannt - das sind pro Jahr 9,68 Milliarden Euro. Über vier Jahre gerechnet sind dies insgesamt 1,8 Milliarden Euro mehr, als den Sendern in der laufenden Periode (2017 bis 2020) zur Verfügung steht. Daraus resultiert die Empfehlung für die Erhöhung um 86 Cent, der die Ministerpräsidenten nun gefolgt sind. Angemeldet hatten die Sender für den neuen Vierjahreszeitraum einen Mehrbedarf von drei Milliarden Euro.

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<b>Wie ist das weitere Verfahren?</b>

Der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wird nun allen 16 Landesparlamenten zur Ratifizierung weitergeleitet. Die Ratifikationsurkunden müssen bis Ende Dezember beim Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz - ab Herbst hat Berlin diese Funktion - eingegangen sein.

<b>Können die Landtage noch Änderungen am Staatsvertrag beschließen?</b>

Nein. Die Landesparlamente können dem Vertrag in seiner jetzigen Form nur zustimmen oder ihn ablehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings festgelegt, dass Landesregierungen und Landesparlamente von dem KEF-Vorschlag nur dann abweichen dürfen, wenn die Beitragshöhe den freien Zugang zu Informationen zu erschweren droht oder die Belastung der Rundfunknutzer nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden.

<b>Warum ist vor allem in ostdeutschen Landtagen so viel Skepsis gegenüber der Erhöhung zu beobachten?</b>

Die Corona-Krise hat die wirtschaftliche Situation vor allem in strukturschwachen Regionen noch einmal verschärft. Einzelne Politiker haben deshalb eine Verschiebung der Beitragsanhebung angeregt, während die Sender auf die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen verweisen. Druck entsteht aber auch durch die AfD, die in den Landtagen aller drei mitteldeutschen Bundesländer aktuell die stärkste Oppositionspartei ist und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk äußerst kritisch gegenübersteht.

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<b>Was passiert, wenn ein Landtag dem neuen Staatsvertrag nicht zustimmt?</b>

Wenn nur ein Landtag nicht zustimmt oder die Ratifizierungsurkunde nicht rechtzeitig beim Vorsitzland hinterlegt, ist die gesamte Staatsvertragsnovelle hinfällig. Da in diesem Fall der alte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fortgelten würde, bliebe der Rundfunkbeitrag auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro.

<b>Was wären die Auswirkungen für die Sender, wenn es keine Erhöhung des Beitrags gibt?</b>

Mehrere Intendanten haben für diesen Fall bereits massive Einschnitte im Programmangebot angekündigt, die für das Publikum deutlich sichtbar sein würden. Zu erwarten wäre außerdem ein Gang der Sender vor das Bundesverfassungsgericht, der aber wegen der Verfahrenslänge keine kurzfristigen Verbesserungen bringen würde.

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RND/epd

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