Auwälder müssen hin und wieder überschwemmt werden. Im Landkreis Meißen werde die natürlich Regulation des Biotops durch einen neuen Weg verhindert. Deswegen geht der NABU juristisch gegen den Landkreis Meißen vor.
Meißen. Der sächsische Naturschutzbund (Nabu) geht vor Gericht gegen den Landkreis Meißen vor. Am 19. März hat der Nabu seine Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Auslöser ist die Verlegung eines Breitbandkabels und der Ausbau eines Weges in einem Schutzgebiet.
Naturschutzvereinigungen seien nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, vor Beginn der Baumaßnahmen an der Planung beteiligt worden, heißt es in der Pressemitteilung vom Nabu. Betroffen sind das Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“, das Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Röderaue und Kienheide“, das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal“. „Nachdem wir Kenntnis von dem Bau erlangt hatten, haben wir Widerspruch eingelegt. Erst da hat der Landkreis Meißen im Nachgang die Naturschutzvereinigungen beteiligen wollen – nach längst erfolgtem Straßenbau und viel zu spät für die Schutzgebiete“, erläutert Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen. Dem Widerspruch wurde nicht stattgegeben. „Deshalb bleibt uns im Interesse des Natur‐ und Artenschutzes als letzter Ausweg nur, Klage einzureichen“, erklärt Heinitz.