Gekündigte Prämiensparverträge
Im Streit um die Berechnung von Zinsen aus Langzeitsparverträgen haben Sachsens Verbraucherschützer jetzt bereits die fünfte Sparkasse verklagt. Dass es gerade Meißen trifft, hat einen wichtigen Grund.
Dresden.Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) hat am Dienstag beim Oberlandesgericht Dresden eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Meißen eingereicht. Wie bereits in Klagen gegen vier weitere Sparkassen geht es dabei um Verträge mit langer Laufzeit, die vor allem in den 1990-er Jahren von den Geldinstituten unter der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ angeboten und inzwischen einseitig gekündigt worden waren, weil sie durch ihre verbraucherfreundlichen Konditionen bei der derzeitigen Marktentwicklung für die Sparkassen schon lange nicht mehr lukrativ sind.
Die Zinsen in den Verträgen wurden von Zeit zu Zeit angepasst – nach Ansicht der Verbraucherschützer zum Nachteil der Sparer, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Bedingt durch die langen Laufzeiten geht es um zum Teil erhebliche Beträge. Folgen die Richter der Argumentation der Musterfeststellungsklage, stehen den Sparern im Schnitt Nachzahlungen von 4700 Euro zu. Einen Haken hat die Sache allerdings: Drei Jahre nach Vertragskündigung verjähren die Ansprüche. Die Sparkasse Meißen hatte den Großteil der Verträge im Jahr 2017 gekündigt.