Stadtrat sichert Einkaufszentrum an der Badstraße Bestandsschutz
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Das Rathaus in Radeberg.
© Quelle: Kerstin Ardelt
Radeberg. Nein, mit einem Kopfschütteln war es am Mittwochabend im Stadtrat nicht getan. Um dem beliebten Einkaufszentrum (EKZ) an der Radeberger Badstraße seine Existenz zu sichern, musste der Stadtrat den vor 25 Jahren beschlossenen Bebauungsplan korrigieren, der seinerzeit Grundlage für die Errichtung des EKZ war.
Diese Korrektur erfolgte einstimmig. Allerdings nicht ohne einige kritische Anmerkungen in Richtung Bautzen. Denn dem dortigen Landratsamt war aufgefallen, dass das EKZ auf Basis des 1991 beschlossenen ersten Bebauungsplan der Stadt hätte gar nicht gebaut werden dürfen. Sogar der Begriff „Schwarzbau“ ist in diesem Zusammenhang gefallen, was aus Sicht von Oberbürgermeister Gerhard Lemm (SPD) allerdings Unsinn ist, denn der Bau war je genehmigt worden. Vom Landratsamt. Allerdings saß das damals zuständige noch in Dresden. Und offensichtlich waren die damaligen Mitarbeiter so kurz nach der politischen Wende noch nicht mit allen Feinheiten des bundesdeutschen Baurechts vertraut. Sonst wäre ihnen aufgefallen, dass Planzeichnungen und der begleitende Text nicht ganz übereinstimmten. Auch die maximal zulässige Grundflächenzahl wurde beim Bau seinerzeit geringfügig überschritten.
Jetzt, nach 25 Jahren, wurden diese Diskrepanzen im Bautzener Bauaufsichtsamt bemerkt. Mit der Konsequenz, dass die Behörde dem Eigentümer, der Defama Radeberg GmbH, Anfang Februar mitteilte, dem von ihr eingereichten Bauantrag zu Umbau und Modernisierung des EKZ könne derzeit nicht stattgegeben werden, „da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Radeberg ,Badstraße West‘ widerspricht“.
So blieb den Stadträten nichts anderes übrig, als das „ in der Suppe gefundene Haar“, wie es Detlev Dauphin, Chef der Fraktion Freie Wähler formulierte, mit der Anpassung der Textpassagen an die Gegebenheiten zu entfernen, damit, so Ingrid Petzold (CDU) „der Investor handeln kann“. Trotzdem rechnet Lemm damit, dass dieser bürokratische Stolperstein das Bauvorhaben verzögert, obwohl den im EKZ agierenden Händlern bereits gekündigt wurde.
Von Bernd Lichtenberger
DNN