Ehrenamt

Meißen sucht ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Dresden

Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Dresden gesucht (Symbolbild).

Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Dresden gesucht (Symbolbild).

Meißen. Der Landkreis Meißen sucht für die neue Amtszeit 2024 bis 2028 wieder ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Dresden. Wie die Stadt mitteilte, wirken ehrenamtliche Richter bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der hauptamtliche Richter mit. Nach Paragraph 20 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) müssen Interessierte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz im Landkreis Meißen haben und älter als 25 Jahre alt sein. Die Bewerbungsfrist endet am 14. April.

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VwGO regelt, wer zum Amt zugelassen werden kann

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind laut Paragraph 21 VwGO unter anderem Personen ausgeschlossen, die infolge einer Urteilsverkündung nicht mehr befähigt sind, ein öffentliches Amt zu besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. Weiterhin können Mitglieder des Bundestages, der Bundes- oder Landesregierung sowie Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nach Paragraph 22 VwGO nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Ferner sollen Personen nach Paragraph 44a des Deutschen Richtergesetzes nicht zum Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Dazu zählen auch Personen, die eine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter der Stasi in der ehemaligen DDR innehatten. Zu diesem Zwecke verlangt der Landkreis Meißen eine schriftliche Erklärung der Bewerber, dass diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht vorliegen.

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Bewerbungsunterlagen im Landratsamt erhältlich

Aufgrund einer erwarteten Gesetzesänderung des Paragraphen 44a DRiG empfiehlt die Stadt, die freiwillige Erklärung zum Eintritt für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bereits an die Bewerbung anzuhängen. So könne bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung weiterer Verwaltungsaufwand vermieden werden. Nach Eingang der Bewerbungen stellt der Landkreis Meißen eine Vorschlagsliste auf, aus der das Verwaltungsgericht Dresden in der zweiten Jahreshälfte die ehrenamtlichen Richter auswählt.

Interessierte erhalten die Bewerbungsformulare im Landratsamt Meißen, Brauhausstraße 21, an der Infothek im Eingangsbereich. Ebenda müssen die Bewerbungsunterlagen auch wieder abgegeben werden. Weiterhin können die Formulare und zusätzliche Informationen auf der Webseite des Landkreises Meißen eingesehen werden: kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Verwaltung/Rechts-und-Kommunalamt. Bei Fragen können sich die Interessierten unter der Telefonnummer 03521/7251801 oder per E-Mail an rka@kreis-meissen.de an die Mitarbeiter des Landratsamtes wenden.

DNN

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