„Heibo“-Besetzer stellen Eilantrag beim Dresdner Verwaltungsgericht
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Der Protestgruppe droht die Räumung des Camps. Dagegen haben sie nun einen Antrag vor dem Verwaltungsgericht Dresden gestellt.
© Quelle: Anja Schneider (Archiv)
Ottendorf-Okrilla. Die Waldbesetzer des Dresdner Heidebogens, kurz „Heibo“, haben einen Eilantrag vor dem Dresdner Verwaltungsgericht gestellt. Dieser solle die geplante Räumung des Protestcamps durch die Polizei verhindern, so das erklärte Ziel der Besetzter.
Seit etwa anderthalb Jahren besetzten Mitglieder der Protestgruppe „Heibo“ ein Waldstück nahe des Kieswerks Ottendorf-Okrilla. Der Betreiber der Anlage besitzt eine Abbaugenehmigung für das Waldstück, doch dafür müssten etwa 130 Hektar Wald gerodet werden. Um das zu verhindern, errichtete eine Aktivistengruppe vor Ort Baumhäuser und erklärte den Heidebogen für besetzt.
Protestgruppe ließ Frist verstreichen
Die Gruppe wurde durch das Landratsamt Bautzen aufgefordert, bis zum 23. Januar das Camp zu räumen. Dieser Aufforderung kam „Heibo“ nicht nach, sodass nun eine Räumung der Baumhäuser durch die Polizei ansteht.
Um dies zu verhindern, stellte die Gruppe einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt. Darin bemängeln sie, dass die Räumung lediglich über die Medien angekündigt wurde und kein förmlicher, schriftlicher Bescheid bei ihnen einging. Außerdem sieht der Antragsteller sein „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ durch die anstehende Räumung massiv eingeschränkt.
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Bereits in den vergangenen Jahren haben Protestierende Anträge vor den zuständigen Gerichten gestellt, um Räumungen von Camps zu verhindern. Nun muss das Dresdner Verwaltungsgericht über Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags entscheiden.