Großenhainer Mordkomplott: Urteile rechtskräftig
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Das Gericht hatte lebenslange Haftstrafen verhängt, die nun bestätigt wurden (Symbolbild).
© Quelle: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Dresden/Leipzig. Das Urteil zu lebenslanger Haft gegen zwei Frauen und zwei Männer in einem Prozess wegen Mordes in Dresden ist rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Sitz in Leipzig hat am Dienstag die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Dieses hatte die vier angeklagten Deutschen 2022 wegen Mordes an einem Mann für schuldig befunden.
Dem Urteil zufolge war eine der angeklagten Frauen mit dem Mordopfer verheiratet, jedoch von einem anderen Mann mit Zwillingen schwanger. Sie wollte demnach nicht, dass ihr Ehemann rechtlich Vater der Kinder wird.
Tagelanges Martyrium in einem Waldstück
Zudem habe die Angeklagte befürchtet, dass ihr Ehemann das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind beanspruchen werde, hieß es in dem Urteil. Deshalb lockten sie und die drei weiteren Angeklagten den Mann am 13. Juni 2020 auf einen Platz in Großenhain im Landkreis Meißen. Dort drängten sie ihn in ein Auto und fuhren in ein abgelegenes Waldstück, wo sie den Mann zunächst unter anderem mit einer Holzkeule schlugen und traten.
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Nachdem sie den Mann dort vorerst zurückließen, kehrten die Täterinnen und Täter zurück. Einer der Angeklagten trat dem Mann am Abend gegen den Hinterkopf sowie ins Gesicht und zog ihn in einen Graben. Am nächsten Tag kehrten die Angeklagten erneut zurück und ließen Feldsteine auf den Kopf und den Oberkörper des Opfers fallen. In den Stunden darauf starb der Mann dem Urteil zufolge an seinen Verletzungen. Das Landgericht Dresden hatte das Urteil am 9. Februar 2022 erlassen.
DNN