Der Meißner Dom weist den größten Bestand an mittelalterlichen Grabplatten im mitteldeutschen Raum auf. Je näher am Altar, desto besser standen die Chancen beim Jüngsten Gericht.
Meißen. In der Antike war es üblich, die Verstorbenen außerhalb der Städte und Ortschaften zu begraben. Mit dem Aufkommen des Christentums entstand jedoch der Wunsch, in der Nähe der Reliquien und des Altares „ad sanctos“ (bei den Heiligen) bestattet zu werden, womit die Hoffnung auf die besondere Fürsprache der Heiligen beim Jüngsten Gericht verbunden war.
Die Bestattung im Innern der Kirche unter monolithischen Steinplatten war allerdings zunächst allein dem Klerus vorbehalten, so auch in Meißen. Die erste Bestattung im Dom von Meißen ist vom Chronisten Thietmar von Merseburg verbürgt, der einst notierte, dass der Bischof Eid „coram altari“, vor dem Altar, der Domkirche beigesetzt wurde, als er im Jahr 1015 starb. Dann aber wurden die Bestimmungen gelockert, der Dom war, bis zur Reformation jedenfalls, nicht nur Grablege von Bischöfen, Domherren und sonstigen Klerikern, sondern ab dem 15. Jahrhundert auch von Fürsten und sonstigen Adligen, ja sogar von landesherrlichen und – gelegentlich sogar bürgerlichen – Beamten.