Nach Wohngeldreform

Wohngeldanträge in Dresden mit Jahresbeginn auch online möglich

Zum 1. Januar 2023 können Wohngeldberechtigte ihren Antrag beim Dresdner Sozialamt auch digital einreichen (Symbolbild).

Zum 1. Januar 2023 können Wohngeldberechtigte ihren Antrag beim Dresdner Sozialamt auch digital einreichen (Symbolbild).

Dresden. Mit Jahresbeginn können Dresdner Mieterinnen und Mieter ihren Wohngeldantrag auch digital beim Sozialamt einreichen.

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Noch nicht für alle Anträge digital

Als Online-Variante gibt es Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge für den Mietzuschuss. Für Wohngeld als Lastenzuschuss bei selbst genutzten Wohneigentum und für Wohngeld bei Unterbringung in einem Heim arbeitet die Stadt noch an einer digitale Lösung.

Verdreifachung der Berechtigten

Durch Inkrafttreten der Wohngeldreform haben deutlich mehr Dresdnerinnen und Dresdner mit geringem Einkommen Anspruch auf ein höheres Wohngeld. Der Bund rechnet mit dreimal so vielen Wohngeldberechtigten wie vor der Reform. Die digitale Antragstellung soll dabei helfen, die Bearbeitung zu optimieren.

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Digitaler Antrag ist barrierefrei

Auch profitieren Menschen mit Sehbehinderung vom Onlineformular, indem sie sich alle Informationen mithilfe einer Software vorlesen lassen können. Für den Wohngeldantrag seien sie somit „nicht mehr auf externe Hilfe angewiesen“, heißt es aus dem Rathaus.

Internet: dresden.de/wohngeld

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