Wespennester

Wie gefährlich sind Hornissen in Dresden?

Ein Hornissennest in einem Baum

Ein Hornissennest in einem Baum

Dresden. Sind Hornissen gefährlich? Diese und andere Fragen zu Wespen und Hornissen erreichen aktuell das Dresdner Umweltamt immer häufiger. „Dabei ist die Liste der Vorurteile lang“, heißt es in einer Mittelung der Behörde. Nach wie vor halten viele Menschen vor allem Hornissen für gefährlich. „Aber diese sind harmlos und für den Naturhaushalt sehr nützlich“, informiert das Umweltamt. Die Hornisse, in der Fachsprache Vespa crabro genannt, ist die größte Vertreterin der über 100 Wespenarten, die in Deutschland leben. Wie die Sächsische Wespe, sei auch die Hornisse außerhalb ihres Nestbereichs äußerst friedfertig, erklärt das Umweltamt.

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Bis zu einem halben Kilo Bremsen pro Tag auf dem Speiseplan

Was sich gelb-schwarz gestreift an Eiskaffee und auf Butterkuchen tummelt, sind wohl selten Hornissen. Denn diese bevorzugen nicht süße Lebensmittel, sondern mögen besonders gerne Fallobst oder Nektar. An ihre Brut verfüttern Hornissen andere Insekten, zum Beispiel Bremsen. Bis zu einem halben Kilo Insekten kann ein Hornissenvolk pro Tag fressen.

Die Sächsische Wespe baut rund 25 Zentimeter große, graue Nester, zum Beispiel auf dem Dachboden. Auch der Hornissenstamm baut überirdische Nester. Das Umweltamt stellt die Faustregel auf: Diejenigen Wespenarten, die freihängende, gut sichtbare Nester bauen, sind für den Menschen ungefährlich – anders als etwa die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe, die in dunklen Hohlräumen, meist unterirdisch, nisten.

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Gift im Stachel ähnelt sich

Alle Wespen können stechen und ihre Giftzusammensetzung ähnelt sich. Das gilt auch für die Hornisse, deren Gift bei einem Stick nicht stärker oder mengenmäßig mehr freigesetzt wird, als bei anderen Wespenarten.

Gefährlich wird es nur für Menschen mit einer Insektenstichallergie oder wenn ein Mensch im Mund- und Rachenraum gestochen wird. Dann sollte unabhängig ob eine Wespe oder eine Hornisse zugestochen hat, schnellstens einen Arzt gerufen werden.

Bedrohungsgefühl vermeiden

Wer ein surrendes Wespen- oder Hornissennest auf seinem Balkon oder der Terrasse entdeckt, sollte einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Um den Insekten kein Gefühl von Bedrohung zu geben, dass sie zum Stechen aus Angst verleiten könnte, sollte auf Erschütterungen durch Rasenmähen oder geruchsintensives Grillen in unmittelbarer Nähe zum Nest verzichtet werden.

Selber tätig zu werden, um das Nest zu entfernen, ist nach Informationen des Umweltamts verboten, denn generell unterliegen alle wildlebenden Tiere – also auch Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummeln – dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Paragraf 39 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt vor, dass die Tiere nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet und ihre Nester entnommen, beschädigt oder zerstört werden dürfen.

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Umsiedlung nur in Ausnahmefällen genehmigt

Für Hornissen, Wildbienen und Hummeln gilt: In bestimmten Fällen kann das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden als zuständige Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Verboten erteilen, wenn eine begründete Gefahr besteht. Befindet sich beispielsweise ein Hornissennest im Aufenthaltsbereich spielender Kinder oder ist die Terrasse aufgrund eines Nestes nicht mehr nutzbar, kann eine Umsiedlung oder – in Ausnahmefällen – die Beseitigung des Nestes in Erwägung gezogen werden.

Die Umsiedlung übernehmen speziell geschulte Mitarbeiter des Dresdner Imkervereins. „Mit Kästen transportieren sie das Nest an einen mindestens drei Kilometer weit entfernten neuen Ort“, erklärt Harald Wolf vom Umweltamt. Mit Keschern werden frei herumfliegende Hornissen eingefangen. Nur das Nest zu transportieren, reichte nicht aus, da das Hornissenvolk viele Arbeiter braucht, um die Jungtiere zu pflegen, erklärt Wolf. In den ersten Tagen müssen die umgesiedelten Hornissen zudem extra gefüttert werden, bis sie sich in ihrer neuen Umgebung orientiert haben.

Für die Umsetzung oder die Beseitigung von Wespen- oder Hornissennestern braucht es einen kostenpflichtigen Bescheid vom Dresdner Umweltamt.

Mehr Infos sind unter www.dresden.de/artenschutz verfügbar.

Von Tomke Giedigkeit

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