Wahlfälschung in Dresden-Langebrück: Ortschaftsratswahl wird nicht wiederholt

In Wahlbezirken im Dresdner Langebrück wurden Wahlzettel zugunsten der rechtsextremen Freien Sachsen manipuliert.
Quelle: Robert Michael/dpa
Dresden. Erst viel später waren die manipulierten Stimmzettel aufgefallen, stellte sich heraus, dass bei der Wahl zum Ortschaftsrat in Langebrück im Juni zugunsten eines Kandidaten der rechtsextremen Freien Sachsen rege gemauschelt worden war. Doch Fälschung hin oder her: Die Wahl wird nicht wiederholt. Das ist das Ergebnis einer juristischen Prüfung durch die Landesdirektion Sachsen.
Bei der Wahl zum Ortschaftsrat in Langebrück am 9. Juni hatte es massive Wahlfälschungen gegeben. Insgesamt waren Ermittler auf 70 gefälschte Stimmzettel in zwei Langebrücker Briefwahlbezirken gestoßen, bei denen die ursprünglich gesetzten Stimmen überklebt und stattdessen drei Kreuze bei Michael Schleinitz gesetzt worden waren – einem Kandidaten der Freien Sachsen. Der schaffte es am Ende dank dieser 210 erschwindelten Stimmen tatsächlich ins Gremium.
Wahl in Langebrück bleibt gültig
Die Fälschungen waren dem Gemeindewahlauschuss im Juni aber gar nicht aufgefallen. Stattdessen wurde die Gültigkeit der Wahl amtlich festgestellt. Erst bei der Landtagswahl vor gut einem Monat rückte die Wahl vom Juni in Langebrück dann noch einmal in den Fokus, nachdem es dort auffällige Ergebnisse für die Freien Sachsen gegeben hatte. In der Folge stellte sich heraus, dass bei der Kommunalwahl betrogen worden war. Seither ermitteln die Behörden wegen Wahlfälschung. Ein Verdacht richtet sich dabei gegen den 44-jährigen Michael Schleinitz.
Doch ungeachtet dieser Vorgänge wird die Wahl in Langebrück nun nicht wiederholt. Die juristische Prüfung habe ergeben, „dass eine Wahl, deren Gültigkeit amtlich festgestellt wurde, auch dann gültig bleibt, wenn im Nachhinein auch schwerwiegende Mängel bekannt werden“, teilt die Landesdirektion Sachsen als zuständige Rechtsaufsicht mit.
44-Jähriger könnte Mandat dennoch verlieren
Dabei räume der Gesetzgeber der Rechtssicherheit den höheren Rang gegenüber der Rechtmäßigkeit ein: „Für die gewählten Vertreter und die Bürger muss schnell und rechtssicher feststehen, wie eine neu gewählte Volksvertretung zusammengesetzt ist und dass diese wirksame und verlässliche Entscheidung treffen kann“, begründen die Fachleute der Behörde die jetzt getroffene Entscheidung.
Der 44-jährige Vertreter der Freien Sachsen war als Ortschaftsrat bereits vereidigt worden. Doch auch wenn die Wahl nicht wiederholt wird, könnte er das Mandat trotzdem noch einbüßen. Denn sollte sich der Verdacht der Wahlfälschung gegen den Mann bestätigen und er deshalb rechtskräftig verurteilt werden, könnte der 44-Jährige seine sogenannte Wählbarkeit verlieren. Diese werde wegen bestimmter Straftaten aberkannt, wozu auch Wahlfälschung zählt, informiert die Landesdirektion.
Gültig bleibt unterdessen auch die Wahl zum Dresdner Stadtrat, bei der ebenfalls zugunsten der Freien Sachsen manipulierte Stimmzettel festgestellt worden waren. Die Fälschungen hatten hier – anders als in Langebrück – allerdings keine Auswirkung auf die Sitzverteilung im Rathaus.
DNN










