Urteil gegen rechte Schläger vom Dresdner Stadtfest rechtskräftig
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ast sechs Jahre nach Angriffen auf Flüchtlinge während des Dresdner Stadtfestes 2016 ist das Urteil nun rechtsgültig (Symbolbild).
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Dresden . Fast sechs Jahre nach Angriffen auf Flüchtlinge während des Dresdner Stadtfestes 2016 ist das Urteil nun rechtsgültig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom Juli 2021 verworfen, teilte der BGH mit. Die Landgerichtskammer hatte die Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt – einen Angeklagten zu drei Jahren und acht Monaten, den anderen zu fünf Jahren und acht Monaten.
Die Überprüfung des Urteils, so der BGH, habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Nach Überzeugung des 5. Strafsenats haben die Angeklagten gemeinsam mit anderen Mittätern in der Nacht vom 20. auf den 21. August aus rechtsradikaler Gesinnung zielgerichtet Jagd auf friedliche Flüchtlinge gemacht. Sie wollten in einer Art „Bürgerwehr“ Gewalt gegen Ausländer ausüben.
Teils vermummt traten und schlugen sie wahllos auf Menschen aus Afghanistan, dem Iran und Irak ein und riefen ausländerfeindliche Parolen. Die Opfer erlitten teils schwere, potentiell lebensgefährliche Verletzungen und leiden mitunter heute noch unter den Tatfolgen.
Von Monika Löffler